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Thema: Weltfrauentag
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Alt 09.03.2017, 18:19   #16
Mikala
Szenekenner
 
Registriert seit: 09.08.2013
Beiträge: 1.426
Zitat:
Zitat von kullerich Beitrag anzeigen
Alleinerziehende werden in die Steuerklasse eingestuft, in die Leute, die nicht für einen Ehepartner versorgungspflichtig sind, eingestuft werden. Sie werden damit nicht "benachteiligt", denn sie haben ja auch keinen Ehepartner zu versorgen - oder? Und Kindergeld / -freibetrag für die Töchter bekommst du, oder?

Gruß
kullerich, verheiratet, Anhänger eines "Familiensplitting".....
Warum soll "nur" der Ehepartner steuerliche Vorteile bringen ?
Du bist auch als nicht verheiratetes Paar, das zusammen lebt versorgungsverpflichtig.
Ich war nicht mit den Vater meiner Kinder verheiratet und bei jeder Gelegenheit als eheähnliches Verhältnis bezeichnet, deshalb auch die gleich Steuerklasse wie Ehepaare? Fehlanzeige.Stand uns kein "Familiensplitting" zu ?


Geschiedene Väter sind ihren Kinder ( und oft auch den Ex-Frauen gegenüber) Unterhaltsverpflichtet mit Steuerklasse 1.
Das findest DU richtig ?
Die Familie und die finanziellen Verpflichtungen sind ja nicht weg.

Da stehen alleinerziehende Elternteile steuerlich fast gut da.
Meine Tochter ist erwachsen im Studium in einer anderen Stadt(deshalb gibt es noch Kindergeld)und ich bin ihr gegenüber unterhaltsverpflichtig genau wie ihr Vater.
Kindergeld bekomme ich ( bzw meine Tochter),0,5 Kind bringt mich fast gar nichts.
Steuerklasse 2 gibt es nur, wenn das zuversorgene Kind im Haushalt lebt und kein zweites Einkommen (z.B. die Schwester die schon Geld verdient) im Haushalt lebt.


Familien und Unterhaltsverpflichtungen sehen heute sehr unterschiedlich aus und das sollte unser Steuersystem abbilden.
Ich finde es sehr widersprüchlich, dass die Politik steuerlich eine finanzielle Abhängigkeit fördert, aber ich Scheidungsgesetzt genau das Gegenteil von den Ex-Ehepaaren erwartet.

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