Na ja... für den normalen Juser hat sich wohl nichts weiter geändert, denn es fehlt ganz einfach der Kontrollapparat. Solange man als normaler Juser die Daten, die man "geklaut" hat, nicht vor hat irgendwie zu monetisieren (sei es materiell durch Produkte oder virtuell durch Kontentwerbung), nimmt sich auch kein Anwalt dessen an, so einen Fall zu vetreten. Zu gering die Gewinnchance.
Das einzige, was der Inhaber der Urheberrechte in diesem Fall machen kann, das Profil in soziallen Netzwerken von demjenigen, der "geklaut" hat zu sperren.
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