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Zitat von qbz
Es wurde wohl auch zwischenzeitlich wegen versuchtem Totschlags sowie gefährlicher Körperverletzung ermittelt und der erste Vorwurf im Laufe der Ermittlungen wieder eingestellt, der zweite bleibt nach den Angaben der Polizei und Staatsanwaltschaft bestehen. Ausserdem soll Ullrich bei der Festnahme Widerstand geleistet haben. Bei gefährlicher Körperverletzung handelt sich um ein Offizialdelikt und man kann erwarten, dass es zu einer Gerichtverhandlung kommen wird. Da Ullrich einen festen Wohnsitz in einem EU-Land besitzt und keine Flucht- oder Verdunkelungsgefahr besteht, musste er wegen des Vorwurfes und der Ermittlungen zu gefährlicher Körperverletzung nicht in U-Haft.
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Ich frage mich was Jan U. geritten hat, das Er überhaupt mit solchen Dingen zu tun bekommt
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Er hätte sich doch besser verkrochen und einfach das Gras wachsen lassen können.