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Zitat von Flow
Was tatsächlich vorgefallen ist, ist wohl noch ungeklärt.
Laut SZ :
Es wurde zwar "zwischenzeitlich wegen versuchten Totschlags ermittelt", jedoch ergab sich KEIN dringender Tatverdacht, es wurde daher aktuell KEIN Antrag auf Erlaß eines Haftbefehls gestellt, Voraussetzungen für eine Inhaftierung lagen NICHT vor.
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Es wurde wohl auch
zwischenzeitlich wegen versuchtem Totschlags sowie gefährlicher Körperverletzung ermittelt und der erste Vorwurf im Laufe der Ermittlungen wieder eingestellt, der zweite bleibt nach den Angaben der Polizei und Staatsanwaltschaft an dpa bestehen. Bei gefährlicher Körperverletzung handelt sich um ein Offizialdelikt und man kann erwarten, dass es zu einer Gerichtsverhandlung kommen wird. Da Ullrich einen festen Wohnsitz in einem EU-Land besitzt und keine Flucht- oder Verdunkelungsgefahr besteht, wurde wegen des Vorwurfes und der Ermittlungen zu gefährlicher Körperverletzung keine U-Haft angeordnet. Er wurde aber nach dem Eintreffen der Polizei am Ort des Geschehens festgenommen und stand unter starkem Alkohol- und Drogeneinfluss.
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4970/4031323