Zitat:
Zitat von aurinko
Was ist dir denn abzüglich der Anwaltskosten in etwa übrig geblieben?
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Bin ich falsch informiert oder muss nicht die unterlegene Partei in einem Zivilprozess nicht nur das mögliche Schmerzengeld zahlen muss, sondern auch Anwaltskosten beider Parteien und Gerichtskosten? Wenn dem so wäre, dann hätte die nette Dame am Ende eine ordentliche Rechnung auf dem Tisch liegen.