Die Frage nach der Abwägung des allgemein Gültigen kommt dem Konstrukt des
Gewohnheitsrechts recht nahe. Das gibt es weltlich und religiös. Es entsteht durch längerdauernde, stetige, allgemeine und gleichmäßige Übung, die von den Beteiligten als rechtsverbindlich anerkannt wird.
Darunter fallen allerdings nicht all zu viele Fälle. Damit ist auch nicht einer der "Beamtendreisätze" (= das haben wir schon immer so gemacht!) gemeint.
Die meisten Regeln und Vorschriften sind ja ohnehin schriftlich geregelt.
Gewohnheitsrecht im religiösen Bereich birgt die Gefahr der Willkür. Das heißt, dass eben bestimmte Offenbarungen willkürlich ausgelegt werden. Das macht eine Diskussion nicht immer einfach.
Allgemein gültig ist also nicht einfach nur, was wahr ist, sondern was auch von der betroffenen Gruppe als geltend und bindend anerkannt wird.
Beispiel:
Völkerrecht ist häufig Gewohnheitsrecht. Die Staaten hatten bestimmte Interessen. Aufgrund dieser Interessen verhielten sich Staaten in gewissen Situationen gleichförmig. (unabhängig voneinander und über einen SEHR langen Zeitraum.).
Um das auf eine kleinere Ebene herunter zu brechen: Wenn also die Mehrheit der Menschheit schon immer akzeptierte, dass 1 + 1 = 2 ist, dann ist das allgemein gültig. Das hat erst einmal mit der Frage nach der Wahrheit nichts zu tun.
Veränderungen entstehen aber dann, wenn eine große Gruppe durch stetige Anwendung anderer Regeln (1 + 1 = 3). Setzt sich das durch, dann ist es allgemein gültig. Im letzten Falle ist die Wahrscheinlichkeit nicht sehr hoch, dass das passiert. Es sollte ja nur als plastisches Beispiel dienen.
Die Wahrheit dient hier eher der Begründung des allgemein Gültigen. Es kann ja nur etwas allgemein gültig sein, wenn es auf starken Füßen steht und gut begründet ist.