Nein, das ist korrekt. Gilt aber nur, wenn der Prozess auch zu 100% gewonnen wurde, dass heißt, wenn man nur 90% seines (geltend gemachten) Anspruchs zugesprochen bekommt, trägt man 10% der Kosten selbst.
Bei Schmerzensgeld ist das insoweit ganz günstig, da man da die genaue Höhe nicht angeben muss, es reicht ein ungefährer Richtwert den man sich vorstellt.
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