Zitat:
Zitat von schnodo
.......Wie dem auch sei, die Beendigung der Kennzeichnungspflicht läuft bei mir intern unter "Beihilfe zur Strafvereitelung" .....
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das ist ja unsinn. damit setzt du per se straftaten bei polizisten voraus.
wenn du nur dieser meinung bist, weil sie straftaten begehn KÖNNTEN, bist du sicherlich auch für die überwachnung aller öffentlichen orte und plätze durch videokameras, da auch dort straftaten begangen werden KÖNNTEN.