Zitat:
Zitat von Eber
Ich vermute ja, jedenfalls glaube ich dass die DTU keine gesetzeswidrigen Regeln aufstellt:
siehe: "E.5 Sofortiger Ausschluss"......
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aber wer will E.5 wie durchsetzen?
in der durchführung steht nur "Akustisches Signal, Ansprechen mit der Startnummer, Zeigen der roten Karte und die Aufforderung den Wettkampf sofort zu beenden.". was ist, wenn man dann der aufforderung nicht nachkommt?