Zitat:
Zitat von NBer
das ist ja unsinn. damit setzt du per se straftaten bei polizisten voraus.
wenn du nur dieser meinung bist, weil sie straftaten begehn KÖNNTEN, bist du sicherlich auch für die überwachnung aller öffentlichen orte und plätze durch videokameras, da auch dort straftaten begangen werden KÖNNTEN.
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Öffentliche Plätze sind aber etwas anderes als handelnde Personen (im Amt). Gerade Personen im Amt sollten sich den geltende Gesetze und Richtlinien halten. Dies gilt mMn im Besonderes für die Polizei. Derzeit besteht allerdings nicht die Möglichkeit Polizisten die eine Straftat begehen auch zu belangen, da Verfahren - wie bereits von schnodo richtig beschrieben - in Ermittlungsverfahren keine Identität festgestellt werden kann. Das führt dazu, dass Beamte sich gesetzeswidrig verhalten können ohne Konsequenzen fürchten zu müssen. (Der Korpsgeist bei Polizisten trägt dazu natürlich auch bei.)