Zitat:
Zitat von Tetze
Mit Satz eins hast du vollkommen Recht! (zu F & I kann ich nichts sagen)
Ich habe mal gelernt "Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung" - und da steht ganz klar für den Grundtatbestand im AntDopG eine Mindeststrafandrohung von unter einem Jahr, somit ganz klar und deutlich ein Vergehenstatbestand!
Auch die Sonderregelungen des § 4 Abs 4 machen kein Verbrechen daraus.
|
Da wir Deutschen ja nicht das Gesetz sind vermute ich Riccofino hat es eher im Wortsinn als im Sinne des Gesetzes gemeint.
Aber vielleicht schreibt er noch was dazu.