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-   -   Kein Mitverschulden wegen Nichttragens eines Fahrradhelms (https://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=33039)

Rhing 23.04.2014 10:25

Mitverschulden, wenn der Helm nicht getragen wird
 
Da bin ich ja mal gespannt:

Verhandlungstermin: 17. Juni 2014

VI ZR 281/13

OLG Schleswig – Entscheidung vom 5. Juni 2013 - 22 U 67/09

LG Flensburg - Entscheidung vom 12. Januar 2012 - 4 O 265/11

Die Klägerin fuhr mit ihrem Fahrrad auf dem Weg zur Arbeit auf einer Straße. Sie trug keinen Fahrradhelm. Am rechten Fahrbahnrand parkte ein PKW. Die Halterin des PKW öffnete unmittelbar vor der sich nähernden Radfahrerin von innen die Fahrertür, so dass die Klägerin nicht mehr ausweichen konnte, gegen die Fahrertür fuhr und zu Boden stürzte. Sie fiel auf den Hinterkopf und zog sich schwere Schädel-Hirnverletzungen zu. Sie begehrt die Feststellung, dass die Halterin des PKW und deren KFZ- Haftpflichtversicherer verpflichtet sind, ihr alle aus dem Unfall entstandenen und zukünftig entstehenden Schäden zu ersetzen, insbesondere auch ein Schmerzensgeld zu zahlen. Die Beklagten haben die Auffassung vertreten, dass die Klägerin an der Entstehung der Kopfverletzung ein Mitverschulden von 50 % treffe, weil sie keinen Schutzhelm getragen habe. Seine hälftige Eintrittspflicht hat der beklagte Haftpflichtversicherer außergerichtlich anerkannt. Das Landgericht hat der Klage stattgegeben. Auf die Berufung der Beklagten hat das Oberlandesgericht das Urteil des Landgerichts teilweise abgeändert. Es hat der Klägerin ein Mitverschulden von 20 % angelastet. Die Fahrradfahrerin treffe ein Mitverschulden an den erlittenen Schädelverletzungen, weil sie keinen Helm getragen und damit Schutzmaßnahmen zu ihrer eigenen Sicherheit unterlassen habe.

Der für das Schadensersatzrecht zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs wird zu entscheiden haben, ob diese Auffassung zutrifft, obwohl nach dem Gesetz für Radfahrer keine Helmpflicht besteht.

[Moderation: Das Urteil wurde inzwischen verkündet. Siehe Posting Nummer 12 dieses Threads. Die beiden Threads zu diesem Thema wurden zusammengelegt.]

DirectX 23.04.2014 11:10

Zitat:

Zitat von Rhing (Beitrag 1035595)
Es hat der Klägerin ein Mitverschulden von 20 % angelastet. Die Fahrradfahrerin treffe ein Mitverschulden an den erlittenen Schädelverletzungen, weil sie keinen Helm getragen und damit Schutzmaßnahmen zu ihrer eigenen Sicherheit unterlassen habe.

Wenn man dieser Auffassung folgt, dann könnte man das natürlich auch auf Autofahrer ausweiten, die eine Kopfverletzung oder ein Schleudertrauma erleiden. Nicht umsonst hat man beim Motorsport neben Überrollbügeln und sonstigen Sicherheitsvorrichtungen im Auto, Helm und Nackenschutz. Und bei den meisten Motorsportveranstaltungen geht es oftmals zivilisierter zu, als im normalen Straßenverkehr. :Cheese:

Das wird in der Tat spannend...

tomerswayler 23.04.2014 11:29

Ist mit der Begründung der Fahrzeuglenker eines älteren Autos, dem zum Beispiel die Vorfahrt genommen wird, auch teilweise selbst schuld an seinen Verletzungen, weil sein Auto vielleicht keinen Airbag besitzt oder weil die Fahrgastzelle nicht so stabil gebaut ist wie bei neuen PKWs?

MattF 23.04.2014 11:35

Zitat:

Zitat von DirectX (Beitrag 1035623)
Wenn man dieser Auffassung folgt, dann könnte man das natürlich auch auf Autofahrer ausweiten, die eine Kopfverletzung oder ein Schleudertrauma erleiden. Nicht umsonst hat man beim Motorsport neben Überrollbügeln und sonstigen Sicherheitsvorrichtungen im Auto, Helm und Nackenschutz. Und bei den meisten Motorsportveranstaltungen geht es oftmals zivilisierter zu, als im normalen Straßenverkehr. :Cheese:

Das wird in der Tat spannend...

So sehe ich das auch und beim Treppen steigen und Fenster putzen immer Helm tragen.

Spannend wird allerdings in der Tat wie der BGH die Studienlage einschätzt. Danach dürften sich die üblichen Streiterein in Foren eigentlich erledigt haben. Ich hab da Zutrauen in die Richter, dass sie das richtig einschätzen.

FinP 23.04.2014 11:39

Wenn da dann wieder mit dem "gesunden Menschenverstand" argumentiert wird, sieht es allerdings schlecht aus.

gollrich 23.04.2014 11:43

vlt. sollte man dem Richter mit einem Baseballschläger ins Gesicht schlagen, die verursachten Schäden wären durch Tragen eines Motorradhelmes sicher zu vermeiden gewesen ....

tomerswayler 23.04.2014 12:03

Es gibt zum Glück auch Urteile, die in die andere Richtung gehen.

http://www.motorsport-total.com/auto...-14032501.html

Zitat:

Einem Fahrradfahrer kann keine Mitschuld an einem Unfall zugeschrieben werden, nur weil er keinen Helm trug. Das hat das Oberlandesgericht Celle entschieden und widersprach damit der Auffassung der Vorinstanz (Az. 14 U 113/13).

Dies könne lediglich dann sein, wenn ein sportlich ambitionierter Fahrer durch seine Fahrweise besondere Risiken eingehe und von ihm ein höheres Gefährdungspotenzial ausgeht, meinten die Richter und folgten damit der vorherrschende Auffassung in der Rechtsprechung. Da jedoch noch immer Gerichte in der Helmfrage unterschiedlich urteilen, ließ das Oberlandesgericht die Revision zum Bundesgerichtshof zu.

amontecc 23.04.2014 12:52

Zitat:

Zitat von tomerswayler (Beitrag 1035631)
Ist mit der Begründung der Fahrzeuglenker eines älteren Autos, dem zum Beispiel die Vorfahrt genommen wird, auch teilweise selbst schuld an seinen Verletzungen, weil sein Auto vielleicht keinen Airbag besitzt oder weil die Fahrgastzelle nicht so stabil gebaut ist wie bei neuen PKWs?

Das wird in der Folge dann irgendwann kommen, sobald die erste Versicherung ihre Kosten minimieren will.
Jeder der von NCAP 5-Sterne abweicht bekommt eine Mitschuld, 20% für jeden Stern, der fehlt, das sagt doch schon der gesunde Menschenverstand, dass neue Autos sicherer sind.
(Und wer nach oben hin vom 50%-Dummy abweichende Abmaße hat, bekommt natürlich auch eine Mitschuld, da dadurch die Schutzwirkung deutlich reduziert wird.)


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