Bike Leasing
Hallo zusammen, habt Ihr Erfahrung mit dem Thema BIKE LEASING?
Also Händler, Fahrrad und Anbieter habe ich aber wie teuer darf ein Fahrrad sein, ohne das ein Finanzamt UNANGEMESSENHEIT beanstandet? Ein Fahrrad für 8.000-10.000 über den Arbeitgeber zu leasen, ist das zulässig (gehen wir mal davon aus, daß der AG mitspielt). |
Moin,
bei uns wurde durch den AG schon ein gewisser Rahmen vorgegeben (1000€-7000€). Unsere Firma hat JobRad als Leasing-Anbieter und der Prozess ist relativ unbürokratisch. Kann das Ganze aber nur aus AN-Sicht beschreiben |
Ich bin GF einer GmbH (habe auch Anteile als Gesellschafter). Mein Stb. Meint halt, ein Fahrrad für 8.000 Euro leasen könnte das FA als unangemessen ansehen? Andererseits, wenn ich einen 911 lease, ist auch nicht immer angemessen?!
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Zitat:
Das Thema ist noch so neu, dass man da noch mit vielen Änderungen rechnen muss. Zuletzt wurde das Thema Restwert geändert. Bedenken muss man auch, dass nicht all zu viel Zubehör leasingfähig ist. Hier gibt es häufiger mal Einschränkungen, die sich oft ändern. Hier muss man wirklich konkret nachfragen. Ich habe meine Wattmesspedale mit ins Leasingpaket genommen. Bei nem Garmin Navi ist aber Ende. Die Einschränkungen bei den Bikes können die Unternehmen im Rahmenvertrag mit dem Leasinggeber selbst festlegen. Das ist sehr individuell. Mitarbeitern einer bestimmten Bike Firma kann so zum Beispiel als Bedingung gestellt werden, nur die eigenen Produkte zu leasen... Beträge bleiben aber offen. |
Bei uns ist aus bilanzrechtlichen Gründen die Grenze bei 5.000 € (eigentlich Dollar), weil das Fahrrad dann nicht in der Bilanz auftaucht. Gibt aber auch Arbeitgeber, die das nicht limitieren.
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Danke für die vielen und vor allem sehr informativen antworten. Mir geht es darum, dass am Ende des Tages das Finanzamt nicht hergeht und sagt, dass ein Fahrrad für sagen wir 8000 oder 7000 € über diesen Weg der Finanzierung zu viel ist. Und man somit im Nachhinein Probleme bekommen. Die Eckdaten und Rahmenbedingungen die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern vor gibt kann ich selbst bestimmen, darauf kommt es nicht an. Rein auf die steuerliche Betrachtung. Es gibt zum Beispiel ein vergleichbares urteilen, bei dem ein Geschäftsführer sich einen Ferrari Leiste. Urteil des BFH: Unangemessener Repräsentationsaufwand! Was wäre der wirst case Wenn das Finanzamt mein Fahrrad dementsprechend auch ansieht? Vielleicht gibt es den ein oder anderen Steuerberater hier in der community ja aus Erfahrung einen Tipp geben kann? Ist ja auch für andere mit Sicherheit für die Zukunft sehr interessant.
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Naja, mit 7- oder auch 8000 bist ja heut eher im Mittelfeld...:Cheese:
Pinion, Zahnriemen, erstklassige Beleuchtung, schon biste dabei. Oder mit nem Ebike. Letztlich entscheidet das ja aber kein Steuerberater sondern dein Finanzamt, ob es das anerkennt. Also würde ich doch dort anfragen. Das sind ja keine wilden Monster in ner finstren Höhle. Die geben da schon Auskunft. |
Zitat:
Letzten Endes macht ja die zwangsweise Versicherung (kenne keinen, der sowas privat abschließen würde) das ganze teuer, wenn der Arbeitgeber die nicht großzügigerweise übernimmt. |
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