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Goldfrosch 30.03.2016 19:00

Ordnungsamt zerflext mein 100€-Bügelschloss...
 
Hi,

scheinbar kennt die Bahn in (Nord-)Bayern nix, wenn's um Fahrräder am HBF geht. Wie ich jetzt erfahren habe, wird mindestens alle 4 Wochen das Ordnungsamt gerufen, damit die sämtliche Räder entfernen, die sich nicht genau innerhalb der gekennzeichneten (und u.a. mit vielen fahruntauglichen Rosträdern massivst überfüllten) Abstellplätze befinden. Bilder davon gibt's hier: http://imgur.com/a/yRBK5

Weil ich keine Lust hab, dass mir (nochmal) ein Rad geklaut wird, nutze ich seit Jahren ein massives Abus Granit-X Plus auch als Alltagsschloss (~100€, im Netz billiger) und schließe mein Rad immer fest irgendwo an. Auch die Polizei sagt in ihrem Flyer zur Radsicherheit, man soll "Ihr Fahrrad stets mit einer geeigneten Fahrradsicherung an einen festen Gegenstand an[schließen]" und auch, dass "Nur besonders massive Bügel- oder Panzerkabelschlösser tatsächlich geeignet" seien.

Wie schon gesagt, die Radparkplatz-Situation ist am Hbf Erlangen echt beschissen - bei knapp 30.000 Studenden an der Uni Erlangen/Nürnberg auch wenig überraschend. Auf dem Schild der DB ist zu lesen, dass das Abstellen von Rädern in folgenden Bereichen verboten ist:


Sehe ich auch alles ein. Aus Sicherheitsgründen sind Flucht- und Rettungswege immer freizuhalten. Bei der Auslegung der Regeln scheint man aber extrem rigoros zu sein. Mein Bike stand hier:

Wen oder was habe ich dort hinten in der Ecke gefährdet?

Ich durfte dann bei Abholung 20€ für mein Rad zahlen (okay) und mir dann anhören, dass ich mein Rad halt nicht hätte befestigen sollen, wenn ich nicht will, das mein teures Schloss zerflext wird (nicht okay). Schon witzig, dass ich jetzt der Gearschte bin, weil ich mich an die Empfehlungen zur Radsicherung gehalten habe :Cheese:



Ich nehme mal an, dass ich da jetzt einfach mit leben muss und Schadensersatz o.ä. für das Schloss ausgeschlossen ist? Gilt Hausrecht immer vor Eigentum? Ist ein zerstörungsfreies Öffnen unzumutbar?
Bei Abschleppschäden an Autos haftet z.B. die anordnende Verkehrsbehörde bzw. die Stadt.

Silversky 30.03.2016 22:24

Mhh Gegenfrage: du besitzt ein Haus und jemand Kettet sein Fahrrad in deinem Grundstück an einen Baum. Dürftest du das unter Zerstörung des Schlosses entfernen? Ich würde mal sagen: ja auf jeden Fall :Lachen2:

Ich fürchte das ist einfach einer dieser Fälle bei denen man sich tierisch ärgert und nie wieder vergisst. Als Lehrgeld abhacken und vergessen. Wenn man sich darüber aufregt kostet das einen am Ende nur mehr Nerven und bringt wahrscheinlich garnix

sybenwurz 30.03.2016 22:44

Jou, das lief dann wohl unter 'Bahnhofsvorplatz'.
Ich nehme an, die haben dann wohl noch nen hybschen Fahrradabstellbereich irgendwo jwd.

Ich kam mal eines Tages (mitm Rad, womit sonst) zum Bahnhof in der Mittagspause, nur schnell nen Döner holen.
Bike fix vor der Tür (5m zum Dönerladen inside) ans Geländer ketten, schon kam ne knappe Hundertschaft Bundespolizei auf mich zugestürmt (ernsthaft jetzt, als gäbs nix Wichtigeres), ich solle das Ding gefälligst woanders hinstellen, es gäb jetzt extra ein Radparkgelände.
"Wo?"
N paar hundert Meter weg, ums Gebäude rum, hinterm Bahnsteig xyz...
Abgesichert, vermint, eingezäunt.

Hab ihnen gesagt, wasse mich mal können und dass ich meinen Döner dann künftig woanders hol.

Hafu 30.03.2016 23:30

Zitat:

Zitat von sybenwurz (Beitrag 1213957)
...ne knappe Hundertschaft Bundespolizei ...
Hab ihnen gesagt, wasse mich mal können ....

Ich wette, das hast du dir nur gedacht und nicht so direkt gesagt, sonst wäre das "wild" abgestellte Rad sofort das geringste aller deiner Probleme gewesen.:Huhu: ;)

sybenwurz 30.03.2016 23:32

Das Rad hatte ich noch in der Hand (allerdings auch schon das Schloss) und können tatense mir ja auch mal den Buckel runterrutschen und genau so hab ich es gesagt...;)

Hafu 30.03.2016 23:39

Zitat:

Zitat von sybenwurz (Beitrag 1213969)
Das Rad hatte ich noch in der Hand (allerdings auch schon das Schloss) und können tatense mir ja auch mal den Buckel runterrutschen und genau so hab ich es gesagt...;)

:Blumen:
O.K. Buckel runterrutschen können ist ja in Bayern noch normale Umgangssprache.;)

(und du warst offensichtlich schon fluchtbereit, was die Situation auch besser managen lässt)

Bei "ihr könnt' mich mal" denkt man dagegen doch eher an das verkürzte deutlich grobere Götz-v.B.-Zitat, dass einem Polizisten gerne mal in den falschen Hals rutscht...

Hafu 30.03.2016 23:53

On Topic:

Ich hab' auch in Erlangen studiert und kenne die Radparkplatzsituation sowohl aus der Sicht eines Radfahrers, der Abstellplätze braucht als auch aus der Sicht von Bahnreisenden, die irgendwie vom Bahnhof in die Stadt gelangen wollen, ohne über uralte Räder steigen zu müssen.

Mittlerweile ist vieles vermutlich noch schlimmer als es vor 20 Jahren schon war.

Ist 'ne Lose-Loose-Situation für beide Seiten.

Der Bahn und der Stadt bleibt objektiv betrachtet nichts anderes übrig als wild abgestellte Fahrräder regelmäßig zu entfernen, da es sich auch eingebürgert hat, dass exmatrikulierte Studenten ihre nach dem Studium meist ausgedienten Räder einfach am Bahnhof abgestellt lassen, weil das Zugticket für den Transport nach Hause oft mehr kostet als der Restwert des Studenten-Fahrrades.

Dass bei solchen zweifellos sinnvollen Säuberungsaktionen gelegentlich auch, so wie beim TE über das Ziel hinausgeschossen wird, ist fast unvermeidbar. Mit Rechtsschutzversicherung hätte der TE eventuell eine geringe Chance, den verursachten Schaden ersetzt zu bekommen, vermutlich gibt es aber irgendwo im Kleingedruckten der Nutzungsbedingungen des Bahnhofes eine Klausel, dass motorisierte und nicht-motorisierte Fahrzeuge nur auf den ausdrücklich ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden dürfen und dazu zählte das Baumschutzgitter zweifellos nicht.
in dem Fall würde dann auch der beste Anwalt nicht helfen.

LidlRacer 31.03.2016 00:05

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1213976)
... vermutlich gibt es aber irgendwo im Kleingedruckten der Nutzungsbedingungen des Bahnhofes eine Klausel, dass motorisierte und nicht-motorisierte Fahrzeuge nur auf den ausdrücklich ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden dürfen und dazu zählte das Baumschutzgitter zweifellos nicht.
in dem Fall würde dann auch der beste Anwalt nicht helfen.

Auf dem Schild ist es relativ groß gedruckt. Denke mal, die Stelle fällt unter "Bahnhofsvorplatz". Das Schild steht ja sogar direkt dort.


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