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Zeus15831 14.09.2013 18:39

Erfahrung mit Anzeige gegen Autofahrer?
 
Hallo,

ich habe folgendes Problem - da ich täglich mit Rad zur Arbeit fahre - komme ich durch eine kleine Stadt wo es am Ende eine Abzweigung gibt. Der Radweg führt nach rechts mein Weg nach links ohne Radweg.

Fast jeden Morgen kommt ein PKW Fahrer vorbei der mir mit der Faust droht und ziemlich lange auf der Hupe steht um mir zu zeigen das ich den längeren rechten Weg nehmen soll. Pech ist nur, dass wir beide wohl die gleiche Richtung, immer zur gleichen Zeit haben.

Als ich mich wegen den Problem die Polizei kontaktierte sagte man mir " Anzeige erstatten"

Bei Verurteilung bekommt er 6 Punkte + 1 Monat Fahrverbot.

Hat jemand Erfahrung mit solchen Anzeigen - reicht es zu sagen "es war so" oder sollte ich mal mein Handy als Kamera nutzen als Beweis ? Es passiert ja fast täglich mit dem Typen

Habe probiert ihn zum anhalten zu bringen - aber er haut auch gleich ab. Also keine Chance auf eine friedliche Lösung :Blumen:

Pascal 14.09.2013 18:47

Vielleicht einen Zeugen, also z.B. einen Kumpel fragen, ob er an der fraglichen Stelle zu besagter Zeit mal mit Dir fahren will. Einen Zeugen vorweisen zu können ist sicherlich hilfreich.

VinceThePrince 14.09.2013 18:56

Zitat:

Zitat von Zeus15831 (Beitrag 954763)
...oder sollte ich mal mein Handy als Kamera nutzen als Beweis ? ...

Solltest du aufpassen ;)

MattF 14.09.2013 18:59

Wenn das nicht zu viel Aufwand ist, könnte man einen Kumpel mit ner Videokamera hinstellen.

Oder selbst ne Kleine Helmkamera.

MfG
Matthias

Thorsten 14.09.2013 19:08

Ohne wirklich wasserdichte Beweise verläuft das im Sand, wenn der andere nicht vorher schon war auf dem Kerbholz hat.

Ich habe mit Bort als Zeugen einen Autofahrer angezeigt, der mich bei ca. 20-25 km/h mit seiner vorderen Stoßstange am Hinterrad angeschoben hat. Er (der der Mieter dieses Wagens aber nie im Leben der Fahrer war) hat den ganzen Scheiß mit "er hätte mich wegen des Gegenverkehrs nicht überholen können und rumgehupt" zugegeben, nur das Anschieben nicht. Verfahren ist eingestellt worden, da ich nach zurückgewiesenem Widerspruch in nächster Instanz anwaltliche Hilfe hätte nehmen müssen. Da ich nicht geglaubt habe, dass das Niveau bei der Staatsanwaltschaft dadurch steigen würde, habe ich es sein lassen.

Die ahnungslose Staatsanwältin hat einen ahnungslosen Sachunverständigen (vermutlich auf dem Flur) gefunden und der meinte sogar, dass mit dem Anschieben ginge gar nicht :Nee:.

Wenn das bei dir kein straßenbegleitender Radweg ist (wenn der dich dahin führt, wo du nicht hinwillst, ist es keiner mehr), bist du auf jeden Fall im Recht, was die Sachlage angeht.

Hier die von ihm doch etwas bezüglich nebeneinander fahren und Geschwindigkeiten geschönte Darstellung des Tathergangs:


Megalodon 14.09.2013 21:04

Zitat:

Zitat von Thorsten (Beitrag 954771)

Hört sich vor dem Hintergrund meiner Erfahrungen als Autofahrer mit Rennradfahrern sehr plausibel an. ;)

Thorsten 14.09.2013 21:22

Wenn Gegenverkehr kommt, ist kein Platz zum Überholen und ich bin selbstverständlich nicht auf der rechten weißen Linie gefahren, wo ich auch nicht fahren muss, damit sich der Pfosten ohne Einhaltung irgendeines Sicherheitsbastands noch vorbeidrängeln kann.

Dass Bort hinter mir weiter rechts fuhr, ist seine eigene Entscheidung gewesen, in die ich ihm nicht reinreden muss. Da der Fahrer aber anscheinend auf mindestens einem Auge blind gewesen ist, war seine 3D-Sehfähigkeit nicht vorhanden und er hielt uns für nebeneinander fahrend.

Eine Verlangsamung der Geschwindigkeit lag vor allem in der Steigung begründet, die einem einäugigen Autofahrer vielleicht nicht auffällt, obwohl der nur ca. 500 m weiter zu Hause war. Noch langsamer zu werden, vielleicht auch mit ein klein wenig Angst um mein Leben in dem Moment.

Aber die Dreistigkeit, mit der er diese leichte Form der Nötigung mit "Fahrradfahrer kann man weghupen" zugibt und ungeschoren davonkommt, finde ich schon den Hammer.

Bort hat sich übrigens sehr gefreut, dass dem das mit dem Schlag aufs Dach aufgefallen ist. Dass Bort mindestens 1,5 m lange Affenarme hat, war mir noch gar nicht aufgefallen.

Sammel-Smiley: :Cheese:

Hendock 14.09.2013 21:28

Zitat:

Zitat von Thorsten (Beitrag 954810)
Wenn Gegenverkehr kommt, ist kein Platz zum Überholen und ich bin selbstverständlich nicht auf der rechten weißen Linie gefahren, wo ich auch nicht fahren muss, damit sich der Pfosten ohne Einhaltung irgendeines Sicherheitsbastands noch vorbeidrängeln kann.

Das ist ein Dilemma. Nebeneinander fahren darf man als Radfahrer nicht. Fährt man aber hintereinander, wird man trotz Gegenverkehr mit 5 cm Abstand überholt. Ich weiß gar nicht wie oft ich schon hätte :Kotz: können... :Nee:


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