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Was macht man, wenn der Kampfrichter fast auf der Mittellinie fährt? Habe ich selber erlebt, wäre gerne schneller gefahren. Rechts überholen ist ja Tabu. Zum Glück waren es nur 2km, kurz vor der Wechselzone. Allerdings haben Motorräder noch eine grössere Draftingbox. Zitat:
Ebenso aus Sicherheitsgründen Keine Ahnung was Sicherheitsgründe sind ?? 100m vor und nach der Verpflegung ist es auch erlaubt. Zitat:
Habe beide Varianten gemacht. Dort wo sehr viele Leute überholt habe, bin ich nicht immer nach rechts eingeschränkt, das wäre gefährlich gewesen, und jedes Mal nach hinten schauen, ist auch nicht so eine gute Sache für den Nacken. |
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Hier hat der Kampfrichter den Ermessensspielraum zu entscheiden, ob er eine Zeitstrafe/schwarze Karte gibt => Verdacht Windschattenfahren. D.h. er beobachtet das Verhalten der Teilnehmer, ob sie sich aktiv bemühen den korrekten Abstand herzustellen. Beobachten heißt jetzt nicht 5 min. sondern man fährt ja von hinten auf und sieht, ob es eine Tendenz zur Gruppenbildung gibt. |
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D.h. auch die Kampfrichter bzw. der Fahrer hat strikt die Verkehrslage im Auge zu behalten. Für die Athleten heißt es ganz klar die Windschattenbox (35x3m) des Motorrades im Auge zu behalten. Sicherheitsgründe können enge Straßen, uneinsehbare Kurven, wenn ein Unfall passiert ist, Ölspuren, Baustellen etc. |
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Nach hinten schauen, schadet nie. Denn hier greift gleich: SpO A.4 Teilnehmer, die eine Gefahr für sich oder andere darstellen, können aus dem Wettkampf genommen werden. Handzeichen sind hilfreich, vor allem, wenn die Radstrecke offen für den allgemeinen Verkehr ist. Ein von hinten aufholender Teilnehmer hat die Windschattenzone des vor ihm fahrenden so schnell wie möglich zu durchqueren. Für das Durchfahren sind bis zur Kurzdistanz max. 15 Sekunden bei Mittel- und Langdistanz max. 30 Sekunden erlaubt. Der Überholte hat sofort die Zone des Überholers seitlich oder nach hinten zu verlassen. Definition von “Überholt” Ein Wettkampfteilnehmer gilt als überholt, wenn das Vorderrad des Überholenden vor dem des Überholten ist. In diesem Fall hat der Überholte für die Einhaltung der Windschattenzone innerhalb der entsprechenden Zeit zu sorgen. Der Überholte hat sofort die Zone des Überholers seitlich oder nach hinten zu verlassen. Das sogenannte "Ansaugen" bis zum Hinterrad des Vordermannes ist unzulässig, zumindest nach den DTU-Regeln. |
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Also Fahrbahnbreite findet man in den Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (kurz RAL) auf die Schnelle: Die Hälfte der Fahrbreite einer Landstraße beträgt 3 Meter und einer Bundesstraße 3,50 Meter. So, damit wäre die Breite der Windschattenbox klar. Zur Längenbestimmung kann man sich an der unterbrochenen Mittellinie orientieren, die im Verhältnis 1:2 steht. Im Regelfall ist der Längsstrich 6m lang und die Unterbrechung 12m lang. Aber Vorsicht, innerorts können es auch 3m/6m sein oder in engen Kurven etc. kürzer. Zur groben Orientierung können auch die Leitpfosten genutzt werden, deren Abstand 50m beträgt. |
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Der Kari hatte mich mehrfach beobachtet wie ich mich durch Pulks gesogen hatte. Ich hab mich dann auch gewundert, dass das in der DTU Sportordnung so nicht explizit drinnensteht, interpretiere zwischenzeitlich aber das so: wer sich von hinten ansaugt, begibt sich absichtlich in die WS Zone und es heisst ja " Windschattenfahren hinter oder seitlich neben einem anderen Teilnehmer ist verboten. " Und "Ein Teilnehmer, der nicht deutlich genug zu erkennen gibt, diese Bestimmungen einzuhalten, ist mit Zeitstrafe, ggf. der Disqualifikation zu bestrafen." Also ist das eigentlich logisch - gell ? Übrigens hat man "Versuche anderer, Windschatten zu fahren, zurückzuweisen" (darum schau ich bei Gegenwind auch immer unter meinem Sattel durch ob jemand bei mir lutscht :cool: ) Hat jemals schon mal jemand ne Strafe bekommen, weil er das nicht gemacht hat ? (Ich denke da an professionelle Eskortierer) |
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