Fahrradklau in der WZ
Vorweg:
Nein mir ist nichts geklaut worden aber wir hatten am WE eine Diskussion darueber wer fuer den Diebstahl haften wuerde. Ich bezahle als Teilnehmer ja einen Veranstalter eine Gebuehr, dass er mir die Strecke etc zur Verfuegung stellt. Geht er auch automatisch einen Verwahrungsvertrag ein?! Ich kann ja schlecht nen abusbuegelschloss in den Wechselbeutel packen.... Ich meine hier Schwerpunkt maessig die WK, wo das Radel dir nicht von Helfern wie challenge IM etc abgenommen wird. Danke fuer die Hilfe. PS sollten ein zwei Veranstalter sich angesprochen fuehlen: das war meine Absicht ;-) |
nimm es mir bitte nicht übel, aber diese Vollkasko-Mentalität kann man vielleicht nach Veranstalter differenzieren:
Wenn der kommerzielle Veranstalter mit Bewachung wirbt oder es ein weltweitsuperstandard "Produkt" ist, kann man Ansprüche stellen (die aber vermutlich irgendwo im Kleingedruckten ausgeschlossen sind, oder nie eingeschlossen werden), oder aber: such is life m. sicherlich wird das gleich juristisch-kompetent beantwortet, ich bin mir aber ziemlich sicher, dass üblicherweise der Veranstalter hier nicht sehr in der Pflicht ist |
wie war das denn damals in wiesbaden(?)? da wurden doch eine reihe räder aus der wechselzone gestohlen. so weit ich weiß, war es nur good will des veranstalters, das eine entschädigung gezahlt wurde.
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Oder deines, wenn ich dein Radel schon nach dem Schwimmen 'gesichert' habe. Ernsthaft: ich kann mir nicht vorstellen, dass ich dafuer gerade stehen soll, wenn der Veranstalter seiner Aufsichtspflicht nicht nachkommt. Abgeschlossene WZ mit Gitter sollten doch einen Anspruch bei Diebstahl rechtfertigen,oder. Ich meine beim IM Austria hat die wtc doch verloren...
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Für die ganz Ängstlichen gibt´s ne Alternative .....
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Die Antwort auf die Frage kann wahrscheinlich erst nach entsprechenden Gerichtsurteilen beantwortet werden.
Bei Parkhäusern gibt es auch bewachte und unbewachte, bei denen keine Haftung für dein Auto übernommen wird. Vielleicht müsste das als Zusatz mit in die Ausschreibung (bewacht oder nicht bewacht). Was gilt wohl, wenn dort nichts steht? Wenn allerdings die Wechselzone angekündigt bewacht ist, sollte der Veranstalter auch dafür haften. Wenn sie nicht bewacht ist, solltest du dir vorher überlegen, ob du dein Rad da rein stellst. Ist ne ganz normale Risikoabschätzung. |
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Mir ging's vor allem um das Rad neben dem vorderradexplantierten Bike.... das DB-Mietrad ;)
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darf man denn so ein Mietrad unbeaufsichtigt und unabgeschlossen stehen lassen?
Das eröffnet doch in der Haftungsfrage noch eine Dimension zusätzlich... |
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Kann ich dir gerne original sagen, denn ich war damals der "Zahlende". Rein juristisch waren wir als Veranstalter seinerzeit durch die AGB abgesichert. Die fünf Räder die gestohlen wurden hatten einen Gesamtwert von 45.000 Euro. Ich habe AGB einfach AGB sein lassen und den Betroffenen den Neuwert erstattet. Ein Bike war damals dabei, wo mir eine Rechnung über 12.000 Euro vorgelegt wurde. Ich habe mich einfach in die Leute hinein versetzt und habe an mich gedacht wenn man mir mein Surfbrett oder besten Ski geklaut hätte. Natürlich riss dies ein Loch in meine damalige Jahresbilanz. Aber ich persönlich würde immer wieder so handeln. Mir ist auch klar, dass dies heute aber so unbürokratisch bestimmt nicht mehr gehandhabt würde....:) ;) PS: INFO >>>Einen Bikepark mit einem Gesamtwert von über 12 Mio. versichert einem kein Versicherer. |
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Kann man mit SB oder ohne SB mieten, aber nicht in einen Park stellen... (ohne Gewähr). (Wäre bei Autos so)
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Dazu gab es ja wohl auch keine Alternative, oder? Jedenfalls hätte das keiner verstanden. |
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a) Die vom Teilnehmer mit seiner Anmeldung unterschriebene Enthaftungserklrärung!!! b) Da ich damals diese Tatsache außen vor ließ, hätte gleichwohl nichts mich/uns zwingen können, den jeweiligen Neuwert (!) eines gestohlenen Bikes dem Sportler zu ersetzen. Haben wir aber gemacht, innerhalb von drei Wochen. Versicherungen ersetzen lediglich Zeitwert. |
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...Sorry kullerich, wir haben uns überschnitten. Hast mir die Antwort abgenommen. Danke. |
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Ich finde, es sollte alles klar sein (AGB) noch ehe man sich anmeldet! Wenn ich jetzt z.B. bei Ironman Wiesbaden schaue, finde ich nichts. Ich melde mich aber auch nicht an. |
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Denn als ich noch tätig war waren die AGB auf der Homepage jederzeit einsehbar. Sollte eigentlich auch heute noch so sein. |
Hallo Kurt,
Danke fuer diese Infos aber zwei Fragen: Lloyds London England versichert dich sogar gegen die Entfuehrung von Ausserirdischen bzw J.Los Po; also waere auch so ein Risiko zu beziffern und versichern. Was das kosten wuerde steht natuerlich auf nem anderen Blatt. Von daher Respekt das Ihr / Du was aus dem Jahresueberschuss in die Raeder gesteckt habt. Aber: Kann sich jetzt jeder aus der Haftung ziehen / stehlen?! Ich habe ja keine andere Moeglichkeit als meine Radel dahinzustellen und dann auf Schusters Rappen.... Gibt es nicht im Zeitalter von smartphon und aehnlichem folgende Moeglichkeit: nen Foto beim Einchecken und dann kurzer Abgleich beim Auschecken / vielleicht mit chip?! Gruss |
yuppie, unter "Wichtige Informationen" habe ich den Haftungsausschluss gefunden!
Unter "jederzeit einsehbar" verstehe ich zumindest etwas anderes. Dort steht, dass man nur bei grober Fahrlässigkeit für irgendetwas haftet. (Das ist aber immer so und hilft in dieser Diskussion nicht) Oder habe ich was übersehen. Dann bitte konkretere Hinweise! Ich hätte gesagt: Veranstalter bewacht seine Wechselzone mit Terminen(dadurch nicht grob fahrlässig). Wenn zu dieser Zeit etwas abhanden kommt --> Pech gehabt. Wenn doch was abhanden kommt, wird der geschädigte die grobheit der Fahrlässigkeit nachweisen müssen, um Schadenersatz zu bekommen. (z.B.: Keine Umzäunung, Personal war nicht anwesend etc.) |
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Kriminelle Energie ist leider nicht immer komplett auszuschalten, aber in Bezug auf die beiden Rennen in Frankfurt und Wiesbaden kann ich sagen, dass dort bestimmt auf sehr hohem Level die WZ gesichert wird. Das war zu meiner Zeit so, das ist mit Sicherheit auch heute noch so. Aber wie gesagt, es gibt die tollsten Tricks der Kriminellen, die entdeckt man leider immer erst danach. In Wiesbaden wurden sogar vor zwei Jahren bei STORCK Bike total dreist ein ganzes Sortiment neuester Bikes aus deren eigenen Messe Van gestohlen, während der Expo! |
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AGB's zitieren kannst (mit Link bitte). (bitte keinen grob-fahrlässig-Abschnitt) |
Spende finde ich gut.....
Ich denke aber, dass man die Sache mit den Fotos, Unterschriftlisten etc einfach mal ueberdenken sollte. Klar es ist ein Aufwand aber bestimmt im Interesse aller Beteiligten,oder. Ich werde meinen Namen auf den Rahmen kleben lassen und dann mit einer transparenten Folie sichern, ebenso die Startnummer. Mein Vorname steht ja meistens auf der Nummer ;-) |
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Der Sportler wird mit Helm und Rad und Startnummer beim Check-In und wieder beim Check-Out fotografiert. Ob zeitgleich ein Abgleich erfolgt, habe ich zuletzt als Starter nicht erlebt. Aber zumindest sind die Daten gesichert, und ein Steckbrieffoto hat man auch gleich, falls mal ein Rad fehlt. Sofortiger Abgleich mit dem Check-In-Foto stelle ich mir bei großen Veranstaltungen auch schwierig vor. |
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FYI, - Ich bin seit Ende 2009 nicht mehr "im Hamsterrad", sondern geniesse mit 64 den hoffentlich langen Rest meines bisher schönen Lebens:Blumen: . Deshalb bitte ich dich, zur aktuellen Situation direkt bei Xdream oder dessen aktuellen GF (Kai Walter) diese berechtigte Frage von dir vorzubringen. Ich kann dir nur berichten und Information geben zu der Zeit wo ich alles aufgebaut habe und entsprechend tätig war und meine Erfahrungen dazu. Danke und Gruss, Kurt |
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Wär sogar denkbar, diese Funktion mitm Zeitmesschip (muss dann halt noch/wieder am Bein sein) zu koppeln unds Eincheckbild bereits aufm Monitor zu haben, wenn man zum Auschecken über ne Kontaktschleife geht... Ich finde aber, es werden zu wenig Räder geklaut, um diesen Aufwand zu betreiben. |
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Habe es so verstanden, dass beim Check-In ein Foto gemacht wird, das der Chip-nummer zugeordnet wird, und beim Check-Out die Chipnummer ausgelesen wird und damit das Rad dem Besitzer zugeordnet. Find ich ne gute Sache. |
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Selbst der Zeitwertersatz wäre moralisch ok gewesen. Stefan |
Fotos wurden 2010 schon in Regensburg gemacht.
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Eine Versicherung wäre schon möglich, wenn sie pro Athlet abgeschlossen werden würde. Das würde dann aber zu noch höheren Startgebühren führen, als sie ohnehin schon sind. |
Mein Fahrrad ist dadurch gesichert dass es nur etwa 10-20% von dem kostet was die Fahrräder nebenan wert sind :Lachen2:
Trotzdem habe ich es auch schon in der Wechselzone abgeschlossen. Nicht direkt für den Wettkampf aber für die Stunden die es vorher und nachher noch rumsteht. Vor allem bei kleineren Wettkämpfen wo die Kontrollen in der Wechselzone nicht besonders gut sind oder wo ich das Fahrrad schon am Vorabend hinstelle geh ich da auch Nummer sicher. Falls es dann noch wegkommen sollte, springt in dem Fall auf jeden Fall meine Versicherung ein. |
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Würdet ihr sowas nutzen? (Ich muss zugeben, ich würde das wohl eher nicht tun.) |
Tach zusammen,
ich bin mir relativ sicher, dass ein Haftungsausschluss in den AGB in Kombination mit einer der Veranstaltung angemessenen Bewachung (bspw. durch Umzäunung und Wachdienst bei Rad Check-In am Vortag) ausreicht, um einen Veranstalter von Ansprüchen freizustellen. Insofern halte ich die Forderung einer grundsätzlichen Haftung durch einen Veranstalter für unrealistisch und überzogen - von mir aus auch "typisch deutsch" (Vollkaskomentalität) - selbst dann, wenn man einen Haufen Startgeld bezahlt hat. Typisch deutsch wäre für den Fall einer generellen Haftung oder einer Versicherung nämlich auch, dass nach jedem Rennen unzählige Laufräder, Sättel, Komponenten oder Kompletträder als gestohlen gemeldet würden. Entweder weil es eine günstige Gelegenheit wäre, sein Equipment zu erneuern oder weils irgendeiner tatsächlich guten Gewissens klauen konnte (wird ja ersetzt....). Bitte nicht falsch verstehen, ich bin schon auch der Meinung, dass ein Veranstalter bei einem Verschulden in der Haftung ist. Wenn bspw. wie vor einigen Jahren in ...."Edit"... die Fahrräder in der Wechselzone durch den Veranstalter unsachgemäß aufeinandergeworfen wurden (jedenfalls wurde das so berichtet), dann nützt im Zweifel auch der Haftungsausschluss in den AGB nichts. Spätesten beim Vorsatz ist der nämlich nicht mehr rechtswirksam. Einen Diebstahl kann man dem Veranstalter allerdings kaum zurechnen - wie gesagt, sofern er für eine angemessen Sicherung sorgt (Zaun, Wachdienst), sollte er sicher sein. Übrigens hat ja jeder Teilnehmer im Vorfeld und noch vor Anmeldung die Möglichkeit, sich über die Sicherungen der Wechselzone zu informieren. Wem das nicht ausreicht, der muss halt zu Hause bleiben oder mit der alten Möhre starten - meine Meinung! LG aus Kölle fuxdeluxe |
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