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Foxi 12.02.2017 19:46

Neue SportOrdnung 2017 verabschiedet
 
Am letzten WoE hat das Präsidium der DTU die neue Sportordnung verabschiedet.
Die Änderungen ggü. dem Vorjahr sind nicht ganz so umfangreich wie 2016, einige Regelungen wurden an das Reglement der ITU angepasst.

Wichtig u.a.:

- Für die Mittel- und Langdistanz gilt bei den Altersklassen eine geänderte Regelung für die Benutzung des Neos:
14,0°-15,9° - muss
16,0°-24,5° - kann
> 24,5° - verboten

- Es wird bei den verbotenen Geräten nicht mehr zwischen auf die Art der Geräte Bezug genommen, sondern generell festgestellt:
"Die Wettkampfteilnehmer haben dem Wettkampfgeschehen jederzeit ihre volle Aufmerksamkeit zu widmen. Es ist verboten, Geräte jeglicher Art zu benutzen, die von der Wahrnehmung der Umgebung ablenken."


Die wichtigsten Änderungen kommentiert sowie die DTU-SpoO zur Runterladen findet Ihr hier:
http://www.dtu-info.de/news/2017/feb...nderungen.html

Stefan 12.02.2017 20:12

Zitat:

Zitat von Foxi (Beitrag 1290998)
"Die Wettkampfteilnehmer haben dem Wettkampfgeschehen jederzeit ihre volle Aufmerksamkeit zu widmen. Es ist verboten, Geräte jeglicher Art zu benutzen, die von der Wahrnehmung der Umgebung ablenken."

Und das entscheidet jeweils im Einzelfall der Kampfrichter?

JENS-KLEVE 12.02.2017 20:15

Bei MP3 Player, Handy und ActionCam ist es eindeutig. GPS-Uhren werden vermutlich nicht betroffen sein, aber es wird vermutlich ständig diskutiert und in Frage gestellt werden.

Klugschnacker 12.02.2017 20:24

Tacho, Pulsuhr, SRM-Display?

Eine Actioncam, die am Rad fest montiert ist und einfach nur mitläuft, lenkt sicher weniger ab als eine komplexe Garmin-Uhr mit ihren zahlreichen Funktionen. Ich hätte daher eine präziser formulierte Regel begrüßt.

Foxi 12.02.2017 20:26

Zitat:

Zitat von Stefan (Beitrag 1291003)
Und das entscheidet jeweils im Einzelfall der Kampfrichter?

Wahrscheinlich ist das so. Ich vermute mal, dass hinter der allgemeinen Formulierung die Sorge steckt, man könne bei einer konkreten Aufzählung aller möglichen Geräte evtl. eines der technischen Gimmicks übersehen... Zudem gibt es wohl Geräte mit Mehrfachnutzen, bei denen die Unterscheidung dann schwierig wird.

Grundsätzlich finde ich den Sicherheitsgedanken, der dahinter steckt, schon wichtiger als die abschließende Aufzählung der technischen Möglichkeiten, differenziert nach Einsatzbereich o.ä.

Thorsten 12.02.2017 20:39

Wenn es zu Unstimmigkeiten kommen sollte, ob das ein ablenkendes Gerät ist, kann man sich halt zunächst die rote Karte einfangen und anschließend Einspruch dagegen einlegen. Man darf das Rennen ja zu Ende bringen. Natürlich nicht die besten Voraussetzungen für die Psyche, aber ich sehe es halt auch so, dass sich die Athleten sonst rausreden, dass ihr Gerät ja "nicht wirklich" ein Smartphone ist oder so.
Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1291010)
Eine Actioncam, die am Rad fest montiert ist und einfach nur mitläuft, lenkt sicher weniger ab als eine komplexe Garmin-Uhr mit ihren zahlreichen Funktionen. Ich hätte daher eine präziser formulierte Regel begrüßt.

Ich denke nicht, dass sie unter die in §7.3 gemeinten Geräte fallen dürfte, da sie in der Tat nicht ablenkt. Allerdings ist die Kamera am Rad nach §29.7 zunächst grundsätzlich verboten, wenn es nicht im Einzelfall durch den Einsatzleiter genehmigt wurde.

Nobodyknows 13.02.2017 08:51

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1291010)
Tacho, Pulsuhr, SRM-Display? Eine Actioncam...eine komplexe Garmin-Uhr....
Ich hätte daher eine präziser formulierte Regel begrüßt.

Ich präzisiere einmal so: Es gab ein Leben vor all diesen Geräten... :Cheese:


Gruß
N. :Huhu:

PabT 13.02.2017 09:40

Zitat:

Zitat von Nobodyknows (Beitrag 1291043)
Ich präzisiere einmal so: Es gab ein Leben vor all diesen Geräten... :Cheese:

Aber das war doch kein Leben! :Cheese:


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