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Skunkworks 21.10.2011 10:57

Doppelmoral
 
Arnes neue Rundschau beschäftigt sich diesmal über die rechtliche Lage im Prozess gegen Schumacher.

IMHO ist die Lage recht simpel:
Hat Schumacher in seinem Vertag eine Klausel unterzeichnet, in der steht: "Wenn du Doping nachgewiesen bekommst, bist du raus und hast keinen Anspruch mehr auf weitere Gehälter ab dem Datum der Entnahme der bestätigten Probe, geleistete Gehalter sind zurückzahlen"?

Wenn nein, dann muss er nichts zurückzahlen, wenn ja, dann ja.
Over and out.

Davon abgesehen teile ich Arnes Meinung, dass die Teamleitung hier sehr wohl wusste, in welchem Umfeld sie Verträge schließt und allein aus dem Grund keinen Anspruch erheben sollte.

/S.

Läuftnix 21.10.2011 11:17

Arne fordert Gerechtigkeit, bei Verträgen und der Verhandlung darüber geht es aber leider nur um Recht.

Mein Gerechtigkeitsempfinden gibt euch aber recht!

tobi_nb 21.10.2011 11:22

Zitat:

Zitat von Skunkworks (Beitrag 659922)
IMHO ist die Lage recht simpel:
Hat Schumacher in seinem Vertag eine Klausel unterzeichnet, in der steht: "Wenn du Doping nachgewiesen bekommst, bist du raus und hast keinen Anspruch mehr auf weitere Gehälter ab dem Datum der Entnahme der bestätigten Probe, geleistete Gehalter sind zurückzahlen"?
Wenn nein, dann muss er nichts zurückzahlen, wenn ja, dann ja.
Over and out.

Ich seh's wie bei der (nicht vorhandenen) Helmpflicht.

Gesetzlich nicht vorgeschrieben und dennoch hat man (als bestimmte Nutzergruppe) Nachteile, wenn man ihn nicht trägt.

So sieht's hier (i.m.A.) auch aus. Kein Schwarz und kein Weiss. Und ich hoffe, dass ein Richter auch hier etwas über den (vertragstextlichen) Tellerrand hinaus schaut.

Helmut S 21.10.2011 12:51

Sind ja zwei verschiedene Paar Schuhe: Die Zivilrechtliche und die Strafrechtliche.

Der Staatsanwalt wird sich nicht um die zivilrechtlichen Angelegenheiten der Vertragsparteien kümmern. Der kümmert sich um strafrechtliche Aspekte - in dem Fall Betrug. Ob der Betrogene sich da dran hängt und in der Nebenklage auftritt sei mal dahingestellt.

Pippo 21.10.2011 13:51

Wo soll da die Doppelmoral sein? :Nee:

Zum Glück wird nach geltendem Recht und nicht nach "intuitivem Rechtsgefühl" entschieden.

Wie bei so vielen Kommentaren zu rechtlichen Angelegenheiten fällt der Satz: "Ich bin kein Jurist...", um dann doch gleich eine (fehlerhafte) juristische Wertung hinterher zu schieben.

Entscheidet Euch mal. Soll für alle das gleiche Recht gelten oder wollen wir ein Sonderstrafrecht für Sportler und solche, die sich so nennen?

tobi_nb 21.10.2011 13:57

Zitat:

Zitat von Pippo (Beitrag 660008)
.....Soll für alle das gleiche Recht gelten....

Ja.....

Gilt für alle in unserem Land das gleiche Recht?

TomX 21.10.2011 14:11

Zitat:

Zitat von Pippo (Beitrag 660008)

Wie bei so vielen Kommentaren zu rechtlichen Angelegenheiten fällt der Satz: "Ich bin kein Jurist...", um dann doch gleich eine (fehlerhafte) juristische Wertung hinterher zu schieben.

So fehlerhaft ist die juristische Wertung von Arne - im Ergebnis - gar nicht.

Der Tatbestand Betrug ist relativ kompliziert und hat verschiedene Tatbestandsmerkmale.

Eine davon ist die "Täuschungshandlung".

Wenn Schumacher in regelmäßigen Abständen (schriftlich oder auch nur mündlich) bestätigt, er würde nicht dopen, obwohl er es doch tut, dann ist das eine Täuschungshandlung. Zweifelsfrei und nicht zu diskutieren.

Ein anderes Tatbestandsmerkmal ist aber die durch die Täuschung bedingte "Irrtumserregung". Und das ist es, auf was Arne - juristisch vielleicht laienhaft, im Ansatz aber richtig - hinauswill:

Nur dann, wenn man bei Gerolsteiner tatsächlich geglaubt hat, Schumacher dope nicht, ist die Irrtumserregung erfüllt.

Wenn man das - warum auch immer - nicht geglaubt hat (oder wenn es Gerolsteiner tatsächlich egal war!), wurde kein Irrtum erregt und damit liegt auch kein Betrug vor.

Was bleibt, wäre wohl ein versuchter Betrug seitens Schumacher, wobei man bei Vorliegen verschiedener Umstände sogar darüber diskutieren könnte, was jetzt aber zu weit führen würde.

Die Kernfrage ist dann aber, ob bei dieser Konstellation (versuchter Betrug, weil das Team schon wusste oder ahnte, dass die Aussage unrichtig ist) eine zivilrechtliche Rückzahlungspflicht seitens Schumacher bestehen kann.

Ich hab da zumindest erhebliche Zweifel.

Skunkworks 21.10.2011 14:49

Zitat:

Zitat von Pippo (Beitrag 660008)
Wo soll da die Doppelmoral sein? :Nee:

Zum Glück wird nach geltendem Recht und nicht nach "intuitivem Rechtsgefühl" entschieden.

Wie bei so vielen Kommentaren zu rechtlichen Angelegenheiten fällt der Satz: "Ich bin kein Jurist...", um dann doch gleich eine (fehlerhafte) juristische Wertung hinterher zu schieben.

Entscheidet Euch mal. Soll für alle das gleiche Recht gelten oder wollen wir ein Sonderstrafrecht für Sportler und solche, die sich so nennen?

Intuitives Rechtsgefühl:
Wenn ein Radsportler bei einem neuen Team unterschreibt und behauptet er dope nicht, dann ist das in etwa so als ob man für einen Bürojob angibt, dass man MS-Office bestens beherrsche.
Ein Team Manager sollte, kann oder muss sogar davon ausgehen, dass seine Fahrer dopen. Besseres Beispiel: Verklagen Spediteure ihre Fahrer, die wegen zu lange auf dem Bock sitzens zwangspausieren müssen auf Schadensersatz, weil die Ware nicht rechtzeitig angekommen ist?

Es geht darum, dass man nicht ausblenden kann, was in dem "Gewerbe" stillschweigend von allen Seiten in Kauf genommen wird. Darum geht es Arne nach meinem Verständnis.


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