triathlon-szene.de |  Europas aktivstes Triathlon  Forum

triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum (https://www.triathlon-szene.de/forum/index.php)
-   Politik, Religion & Gesellschaft (https://www.triathlon-szene.de/forum/forumdisplay.php?f=30)
-   -   Gutachter erklären Breivik für zurechnungsfähig... (https://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=22922)

Bleierpel 10.04.2012 12:32

Gutachter erklären Breivik für zurechnungsfähig...
 
... Anders Breivik kann einem neuen Gutachten zufolge strafrechtlich für die Anschläge von Oslo und Utøya belangt werden. Der Attentäter ist demnach zurechnungsfähig - eine erste Expertise hatte ihm noch eine paranoid-schizophrene Psychose und Schuldunfähigkeit attestiert....
http://www.spiegel.de/panorama/justi...826481,00.html

Sorry, aber ich schnall das nicht, wie Experten zwei so weit auseinander klaffende Meinungen haben können. :Nee:

Vll kann's mir Einer plausibel machen...

Lui 17.04.2012 00:23

Ich schüttel ungläublich den Kopf eher über dieses:

Ich habe gerade zwei Artikel gelesen. Einen über den Massenmörder von Norwegen, der 77 Menschen ermordet hat und einen über heimliche Kampfhund Veranstaltungen, wo Hunde bis zum Tode kämpfen. Die folgenden Kommentare, die es jeweils zu beiden Artikeln gab, sagen alles.

Hier ein Kommentar zum Mörder von Norwegen.
"Todesstrafe? - Nein, das wäre viel zu einfach! - Einzelhaft im Bunker bis an sein Lebensende, bei Wasser und Brot....., mehr hat dieses Monster nicht verdient!"

Dieser Kommentar hat überwiegend Daumen nach unten und alle ähnlichen Kommentare haben ebenfalls Daumen nach unten und es wird an das Recht von jedem Menschen, auch Breivik, für einen fairen Prozess plädiert. Das ist der O-Ton aller Kommentare.

Dagegen hier ein Kommentar vom Hundekampf Artikel:
"kopfschuss und gut !!!
vorher müsste er aber noch seine eigene grube ausheben."


Dieser Kommentar hat einstimmig unzählige Daumen nach oben und alle anderen Kommentare gehen in diese Richtung und werden applaudiert. Bei Hundequäler wird nicht mehr nach dem Recht für alle Menschen und Demokratie geschriehen..


Wie krank ist das denn?:confused:

NBer 17.04.2012 01:35

Zitat:

Zitat von Bleierpel (Beitrag 734478)
......Sorry, aber ich schnall das nicht, wie Experten zwei so weit auseinander klaffende Meinungen haben können. :Nee:

Vll kann's mir Einer plausibel machen...

ganz einfach.....das ist psychologie. fragste 3 experten bekommste 5 verschiedenen antworten. alles auslegungssache da.

sbechtel 17.04.2012 07:03

Ich denke nicht, dass die Gutachter des zweiten Gutachtens das ermittelt haben, was sie in ihr Gutachten geschrieben haben. Die werden zum Selben Ergebnis gekommen sein wie ihre Vorgänger, aber die Forderungen der Öffentlichkeit in Norwegen bedient haben, die ja klar nach Rache fordern.

Das Problem liegt mMn. darin, dass die breite Masse unser Rechtssystem nicht versteht (was ja auch nicht mehr so simpel wie im Mittelalter ist). Das fängt damit an, dass die breite Masse gar nicht definieren kann, was ein Gericht unter Schuld versteht. Und Strafe (und wir reden immer noch nicht von Rache) hat als Voraussetzung Schuld. Da die Masse aber Strafe (Rache?) fordert, wird die Schuld dazu gedichtet. Außerdem hat er eine schreckliche Tat begannen, also muss er ja auch Schuld tragen? --> falscher Schuldbegriff

Das dann die Medien dem nicht entgegenwirken, tut dann sein Übriges...

Gerade das Verhalten im Gerichtssaal zeigt selbst einem Laien, dass wir es mit keinem Straftäter sondern mit einem Kranken zu tun haben. Denn irgendwann setzt bei jedem der Reflex ein, zu versuchen, seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen und vor dem Richter zu heucheln was geht. Breivik versucht sich hier zum Märtyrer zu machen, und dieser Mensch soll Zurechnungsfähig sein?!?! Da fehlen mir die Worte!!

Ich glaube die Justiz wird sich in diesem Fall richtig blamieren. Wahrscheinlich wird das Volk damit halbwegs zufrieden sein, aber aus wissenschaftlicher Sicht wird das Ergebnis eine Katastrophe sein und in Fachkreisen wird man wahrscheinlich nur den Kopf schütteln..

Gruß Sebastian

sybenwurz 17.04.2012 07:57

Zitat:

Zitat von sbechtel (Beitrag 737254)
...

Ich geb dir im Kern recht.
Und: er hat auch noch alle Menschenrechte.
Fakt ist aber Eines: er muss dauerhaft weg vom Fenster.
Da machts für mich keinen Unterschied mehr, ob er dabei zurechnungsfähig ist oder nicht.

bleierne_ente 17.04.2012 08:15

Zitat:

Zitat von sybenwurz (Beitrag 737273)
Fakt ist aber Eines: er muss dauerhaft weg vom Fenster.
Da machts für mich keinen Unterschied mehr, ob er dabei zurechnungsfähig ist oder nicht.

Exakt.

Ich finde übrigens, dass sein aktuelles Verhalten daraufhin deutet, dass er sehr genau weiß was er tut und wie er es tut.

Zurechnungsfähig und trotzdem abstruses Gedankengut haben, schließen sich meiner Meinung nach nicht aus.

Superpimpf 17.04.2012 08:46

Zitat:

Zitat von bleierne_ente (Beitrag 737284)
dass er sehr genau weiß was er tut und wie er es tut.

Zurechnungsfähig und trotzdem abstruses Gedankengut haben, schließen sich meiner Meinung nach nicht aus.

Genau das.

Und er fordert ja für sich nicht als geisteskrank zu gelten - IMHO wäre es die größte Niederlage für ihn, wenn er als unzurechnungsfähig erklärt würde.

(weggesperrt gehört er natürlich trotzdem für immer)

qbz 17.04.2012 09:58

@nb: "ganz einfach.....das ist psychologie. fragste 3 experten bekommste 5 verschiedenen antworten. alles auslegungssache da."

natürlich stufen erstmal 90 von 100 klinischen Psychologen und diagnostisch ausgebildeten Psychiatern / Sachverständigen psychische Erkrankungen entsprechend diesem ICD 10 Kapitel V korrekt und ähnllich ein.

Abweichungen ergeben sich in Grenzfällen, bei komplizierten Mischformen, in wenigen Fällen kulturell bedingter Unterschiede, und u.U. sofern durch die Ziele des Auftraggebers die Unabhängigkeit nicht gewahrt ist (sog. Parteiensachverständigengutachten)).

In DE kann ein schwer chronisch psychisch kranker Täter durchaus auch als zurechnungs- und schuldfähig nach dem STGB verurteilt werden. Schuldfähig bedeutet nicht gleich psychisch gesund.

Ein Gutachten muss die Fragen nach einer psychischen Erkrankung (im Sinne des ICD 10) und der (vollen, eingeschränkten etc.) Schuldfähigkeit / Zurechnungsfähigkeit im Sinne des STGB jeweils getrennt erörtern. Ob in Norwegen nun eine Schizophrenie mit wahnhaften Zügen automatisch unzurechnungsfähig bedeutet, weiss ich nicht.

-qbz


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 23:47 Uhr.

Powered by vBulletin Version 3.6.1 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.