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Neoprenmiteingriff 18.01.2013 21:20

Fahrradklau in der WZ
 
Vorweg:

Nein mir ist nichts geklaut worden aber wir hatten am WE eine Diskussion darueber wer fuer den Diebstahl haften wuerde.

Ich bezahle als Teilnehmer ja einen Veranstalter eine Gebuehr, dass er mir die Strecke etc zur Verfuegung stellt. Geht er auch automatisch einen Verwahrungsvertrag ein?! Ich kann ja schlecht nen abusbuegelschloss in den Wechselbeutel packen....

Ich meine hier Schwerpunkt maessig die WK, wo das Radel dir nicht von Helfern wie challenge IM etc abgenommen wird.

Danke fuer die Hilfe.
PS sollten ein zwei Veranstalter sich angesprochen fuehlen: das war meine Absicht ;-)

merz 18.01.2013 21:57

nimm es mir bitte nicht übel, aber diese Vollkasko-Mentalität kann man vielleicht nach Veranstalter differenzieren:
Wenn der kommerzielle Veranstalter mit Bewachung wirbt oder es ein weltweitsuperstandard "Produkt" ist, kann man Ansprüche stellen (die aber vermutlich irgendwo im Kleingedruckten ausgeschlossen sind, oder nie eingeschlossen werden),
oder aber: such is life

m.
sicherlich wird das gleich juristisch-kompetent beantwortet, ich bin mir aber ziemlich sicher, dass üblicherweise der Veranstalter hier nicht sehr in der Pflicht ist

NBer 18.01.2013 22:00

wie war das denn damals in wiesbaden(?)? da wurden doch eine reihe räder aus der wechselzone gestohlen. so weit ich weiß, war es nur good will des veranstalters, das eine entschädigung gezahlt wurde.

rennrob 18.01.2013 22:01

Zitat:

Zitat von Neoprenmiteingriff (Beitrag 859955)
Ich kann ja schlecht nen abusbuegelschloss in den Wechselbeutel packen....

Aber natürlich kannst Du das. Warum denn nicht? Ich kann mir schon die blöde Blicke von den Nachbarn in der WZ vorstellen.

Neoprenmiteingriff 18.01.2013 22:37

Oder deines, wenn ich dein Radel schon nach dem Schwimmen 'gesichert' habe. Ernsthaft: ich kann mir nicht vorstellen, dass ich dafuer gerade stehen soll, wenn der Veranstalter seiner Aufsichtspflicht nicht nachkommt. Abgeschlossene WZ mit Gitter sollten doch einen Anspruch bei Diebstahl rechtfertigen,oder. Ich meine beim IM Austria hat die wtc doch verloren...

Maris 19.01.2013 11:14

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Für die ganz Ängstlichen gibt´s ne Alternative .....

amontecc 19.01.2013 11:52

Die Antwort auf die Frage kann wahrscheinlich erst nach entsprechenden Gerichtsurteilen beantwortet werden.
Bei Parkhäusern gibt es auch bewachte und unbewachte, bei denen keine Haftung für dein Auto übernommen wird.

Vielleicht müsste das als Zusatz mit in die Ausschreibung (bewacht oder nicht bewacht). Was gilt wohl, wenn dort nichts steht?

Wenn allerdings die Wechselzone angekündigt bewacht ist, sollte der Veranstalter auch dafür haften.

Wenn sie nicht bewacht ist, solltest du dir vorher überlegen, ob du dein Rad da rein stellst. Ist ne ganz normale Risikoabschätzung.

amontecc 19.01.2013 11:53

Zitat:

Zitat von Maris (Beitrag 860097)
Für die ganz Ängstlichen gibt´s ne Alternative .....

Darf man denn beim Schwimmen das Vorderrad mit sich führen? Wäre doch ne Schwimmhilfe...? :cool:


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