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henning 12.12.2015 17:34

Neopren-Shorts
 
Moinsen,

Gilt eine Neopren-Badehose (sprich: über den Knien endend) eigentlich als Kälteschutzanzug.
Ist vermutlich eine absolute Newbie-Frage, aber ich kann in den DTU-Regeln Paragraphen 35 und folgende keine wirklich eindeutige Formulierung finden.
Das Regelwerk spricht hier nur vom "Kälteschutzanzug"
:confused:

Carlotta 12.12.2015 17:54

Ich habe beim Rieslingman in Rüdesheim dieses Jahr, bei Neo-Verbot, den CURRENT von Sailfish getragen, welcher nur von der Hüfte bis vors Knie reicht (längere Badehose). Ich wurde vom
Kampfrichter aufgefordert, diesen auszuziehen, weil Neoverbot sei. Letztendlich entscheidet der Kampfrichter über die Auslegung des § 35. Leg Dich nie (!) mit einem
Kampfrichter an !!!!

*markus 18.12.2015 08:49

Die Regel-Auslegung ist auch korrekt. Bei Neoverbot sind ausschließlich Textile-Anzüge erlaubt - also ohne Neoprenbestandteil.

Matthias75 18.12.2015 09:46

Zitat:

Zitat von henning (Beitrag 1189453)
Moinsen,

Gilt eine Neopren-Badehose (sprich: über den Knien endend) eigentlich als Kälteschutzanzug.
Ist vermutlich eine absolute Newbie-Frage, aber ich kann in den DTU-Regeln Paragraphen 35 und folgende keine wirklich eindeutige Formulierung finden.
Das Regelwerk spricht hier nur vom "Kälteschutzanzug"
:confused:

Es steht allerdings nirgends, dass ein Kälteschutzanzug Oberkörper und Beine bedecken muss. Außer du interpretierst §37.2 (...Ein Kälteschutzanzug muss einlagige Arme mit gleichmäßigen Armflächen ohne Überlappungen, Lamellen, Taschen o.ä. haben....) als zwingende Vorschrift im Sinne von: Ein Kälteschutz ohne Arme ist unzulässig.

Ich würde allerdings § 37.5 (Ist das Schwimmen mit Kälteschutzanzug verboten, darf die Schwimmbekleidung keine Körperstellen an den Armen unterhalb der Schultern und unterhalb der Knie bedecken.) dahingehend interpretieren, dass bei Verbot eines Kälteschutzanzuges nur Schwimmbekleidung und nix anderes erlaubt ist.

Ansonsten kann sich der Kampfrichter immer noch auf §35.7 berufen: "Verboten sind Hilfsmittel wie z.B. Flossen, Handschuhe, Socken/Strümpfe, Paddles, Schnorchel." Da die Neoprenhose Auftrieb hat, ist sie zweifellos auch ein Hilfsmittel.

M.

tklingler 18.12.2015 16:37

Diese Jahr kann/ wird das verbot mit dem durch griff der ITU Ruls begündet da die SpO keine Aussage macht gilt

4.8 (ii) Trisuits will not have any neoprene sections;

Daher keine Neoprenhose.

Nächstes Jahr steh in der SpO unter 27.6 Ist das Schwimmen mit Kälteschutzanzug verboten, muss die Schwimmbekleidung zu 100 % aus Textilstoff bestehen.

als auch nix mit Neoprenhose ;-)

henning 20.12.2015 13:38

Schönen Dank, für die Antworten!
Gedacht habe ich mir das zwar auch, konnte es halt aus der mir bekannten Sportordnung nicht wirklich raus lesen.

tklingler 21.12.2015 21:15

Zitat:

Gedacht habe ich mir das zwar auch, konnte es halt aus der mir bekannten Sportordnung nicht wirklich raus lesen.
Das ist auch nicht immer einfach, ich arbeite mit 4 verschieden Regelwerken, das macht es auch nicht besser.


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