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mopson 27.12.2016 13:35

Obdachloser in Berlin angezündet
 
Wenn es so stattgefunden hat wie beschrieben, finde ich es enorm schockierend!
:(

Die Welt

drullse 27.12.2016 13:41

Interessant dass die Bilder hier verpixelt sind, während Sie für die Fahndung scharf und klar in den Medien waren.

aequitas 27.12.2016 13:48

Zitat:

Zitat von drullse (Beitrag 1281283)
Interessant dass die Bilder hier verpixelt sind, während Sie für die Fahndung scharf und klar in den Medien waren.

Naja, gibt ja schon noch gewisse Persönlichkeitsrechte, auch für kriminell gewordene Menschen. Die Täter wurden gefasst, eine Fahndung ist nicht mehr nötig.

Tetze 27.12.2016 13:51

Zitat:

Zitat von drullse (Beitrag 1281283)
Interessant dass die Bilder hier verpixelt sind, während Sie für die Fahndung scharf und klar in den Medien waren.

Ganz einfach: Für die Fahndung bedurfte es der erkennbaren Bilder, sonst macht eine solche wenig Sinn. Nun greifen wiederum die Persönlichkeitsrechte, die auch Straftätern zustehen, daher für die weitere Berichterstattung verpixelte Bilder.

Campeon 27.12.2016 13:51

Zitat:

Zitat von aequitas (Beitrag 1281285)
Die Täter wurden gefasst, eine Fahndung ist nicht mehr nötig.

Echt?
Gut so, ich hoffe aber auch das sie eine angemessene Strafe bekommen.

aequitas 27.12.2016 13:57

Zitat:

Zitat von Campeon (Beitrag 1281287)
Echt?
Gut so, ich hoffe aber auch das sie eine angemessene Strafe bekommen.

Da wir in einem Rechtsstaat leben ist davon auszugehen, dass sie die angemessene Strafe erhalten.

Campeon 27.12.2016 14:15

Zitat:

Zitat von aequitas (Beitrag 1281291)
Da wir in einem Rechtsstaat leben ist davon auszugehen, dass sie die angemessene Strafe erhalten.

Klar das schon.

Kommt halt drauf an, auf was die Staatsanwaltschaft plädiert, bzw wie der Richterspruch ausfällt.

Schwere Körperverletzung, versuchter Mord, versuchter Totschlag, etc
Ich bin ja kein Jurist, aber ich denke das Strafmass richtet sich ja nach dem Tatbestand.

Sollte der z. B. dann "nur" auf schwere Körperverletzung lauten, dann ist das Strafmass recht milde.

Werden sie wegen "versuchtem Mordes" für schuldig gesprochen, dann ist das Strafmass wesentlich höher.

T.U.F.K.A.S. 27.12.2016 14:22

Zitat:

Zitat von Campeon (Beitrag 1281294)
Klar das schon.

Kommt halt drauf an, auf was die Staatsanwaltschaft plädiert, bzw wie der Richterspruch ausfällt.

Schwere Körperverletzung, versuchter Mord, versuchter Totschlag, etc
Ich bin ja kein Jurist, aber ich denke das Strafmass richtet sich ja nach dem Tatbestand.

Sollte der z. B. dann "nur" auf schwere Körperverletzung lauten, dann ist das Strafmass recht milde.

Werden sie wegen "versuchtem Mordes" für schuldig gesprochen, dann ist das Strafmass wesentlich höher.

Sie sollen wohl wegen versuchtem Mord angeklagt werden. So vernahm ich es zumindest gestern den Radionachrichten.


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