Neue SportOrdnung 2017 verabschiedet
Am letzten WoE hat das Präsidium der DTU die neue Sportordnung verabschiedet.
Die Änderungen ggü. dem Vorjahr sind nicht ganz so umfangreich wie 2016, einige Regelungen wurden an das Reglement der ITU angepasst. Wichtig u.a.: - Für die Mittel- und Langdistanz gilt bei den Altersklassen eine geänderte Regelung für die Benutzung des Neos: 14,0°-15,9° - muss 16,0°-24,5° - kann > 24,5° - verboten - Es wird bei den verbotenen Geräten nicht mehr zwischen auf die Art der Geräte Bezug genommen, sondern generell festgestellt: "Die Wettkampfteilnehmer haben dem Wettkampfgeschehen jederzeit ihre volle Aufmerksamkeit zu widmen. Es ist verboten, Geräte jeglicher Art zu benutzen, die von der Wahrnehmung der Umgebung ablenken." Die wichtigsten Änderungen kommentiert sowie die DTU-SpoO zur Runterladen findet Ihr hier: http://www.dtu-info.de/news/2017/feb...nderungen.html |
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Bei MP3 Player, Handy und ActionCam ist es eindeutig. GPS-Uhren werden vermutlich nicht betroffen sein, aber es wird vermutlich ständig diskutiert und in Frage gestellt werden.
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Tacho, Pulsuhr, SRM-Display?
Eine Actioncam, die am Rad fest montiert ist und einfach nur mitläuft, lenkt sicher weniger ab als eine komplexe Garmin-Uhr mit ihren zahlreichen Funktionen. Ich hätte daher eine präziser formulierte Regel begrüßt. |
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Grundsätzlich finde ich den Sicherheitsgedanken, der dahinter steckt, schon wichtiger als die abschließende Aufzählung der technischen Möglichkeiten, differenziert nach Einsatzbereich o.ä. |
Wenn es zu Unstimmigkeiten kommen sollte, ob das ein ablenkendes Gerät ist, kann man sich halt zunächst die rote Karte einfangen und anschließend Einspruch dagegen einlegen. Man darf das Rennen ja zu Ende bringen. Natürlich nicht die besten Voraussetzungen für die Psyche, aber ich sehe es halt auch so, dass sich die Athleten sonst rausreden, dass ihr Gerät ja "nicht wirklich" ein Smartphone ist oder so.
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Gruß N. :Huhu: |
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Und wenige Wochen später fiel die Mauer - Zufall? Ich glaube, nicht :) |
Auslegungssache...
Hallo, habe gerade meine Kampfrichterausbildung gemacht und auch diese Änderung führte unter den Teilnehmern natürlich zu einigen Diskussionen.
Daher nur kurz zwei Anmerkungen: GoPros und Co. sind ausschließlich nach Genehmigung des Einsatzleiters gestattet. Da geht es weniger um Ablenkung, sondern um Sicherheitsaspekte und evtl. Datenschutz! Smartphones sind nicht grundsätzlich verboten... d.h. ich darf sie mitführen und z.B. im Falle eines Unfalles, Panne auch benutzen. Auch das Benutzen des Smartphones als Radcomputerersatz wäre so erlaubt, da es ja nicht mehr ablenkt, als gewöhnliche Radcomputer (ob die Akkuleistung dafür ausreichend ist, muss jeder selbst entscheiden). Und es ist richtig, letztendlich liegt die Auslegung (wie vieles Andere auch) im Ermessensspielraum der Kampfrichter.:cool: Gruß, Peter |
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Letztendlich kann man nur hoffen, dass sich alle Teilnehmer besonnen verhalten. Für uns Kampfrichter ist es bestimmt nicht einfach im Einzelfall immer richtig zu entscheiden. Wer sich vor falschen Tatsachenentscheiduungen schützen möchte, unterlässt sowas einfach;) . zur Info... Tatsachenentscheidungen sind nicht anfechtbar (genauso wie im Fußball ein einmal gegebener Elfmeter nicht im Nachhinein revidiert werden kann)! Wir haben auch die Nutzung von MP3-Playern diskutiert, da hier auch die Meinung vertreten war, dass bei Nutzung von "offenen" Ohrhörern keine Ablenkung erfolgt bzw. der Teilnehmer auf seine Umwelt reagieren kann (z.B. Pfiff des Kari's). Die überwiegende Meinung war dann, den Teilnehmer zu verwarnen und die Nutzung zu unterlassen. Gruß, Peter |
Heute war dann auch die Weiterbildung für die alten Kampfrichter in NRW. Ich kann die Aussagen bestätigen:
- Tacho, Pulsuhr, Garmin stehen gar nicht zur Debatte - Handy, MP3 Player dürfen neuerdings sogar mitgeführt werden - Die Benutzung dieser Geräte ist aber nicht klar geregelt! Jeder Kampfrichter kann nun entscheiden, ob er es als Beeinträchtigung ansieht, wenn jemand Musik hört oder das Telefon benutzt. SMS schreiben beim Radfahren mag jetzt eindeutig sein, aber beim Musikhören geht es ja schon los. Jeder hat dazu andere Meinungen. Mir persönlich ist es relativ egal wie es geregelt ist, Hauptsache es ist eindeutig geregelt, leider bleibt es aber beim Ermessensspielraum. Da wir KR Tatsachenentscheidungen fällen, ist es als sicherer keine Geräte zu benutzen, obwohl es nun theoretisch erlaubt ist. |
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In welcher Sportart erlaubt ein Verband Smartphones, MP3 oder sonstigen Schnickschnack während des Wettkampfs ? Laura Dahlmeier schreibt Whattsapp-Nachricht nach dem zweiten Schießen ..... Ole Einar Björndalen hechelt in sein Mobiltelefon am Anstieg im Wald ..... Was ein lachhafter Verband in dem wir uns tummeln ! :Lachanfall: |
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Als ich die Neuerung das erste Mal gelesen hatte, dachte "Ui, jetzt wird es streng!" Stichwort Multifunktionsuhren.
Nun erfahre ich, dass das Gegenteil der Fall, es wird alles lockerer. Ich würde eher eine Gopro erlauben, als Telefone - aber Kameras sind streng verboten. Sie können zwar theoretisch im Einzelfall erlaubt werden, sollen sie aber nicht. Die Regeln kommen auch nicht aus NRW, sondern von der DTU und die haben sich voll den ITU Regeln angepasst. Meiner Meinung nach sollte aber dieser Satz einheitlich interpretiert werden, so ist es für alle unbefriedigend. Beispiel: Pfiff auf der Laufstrecke -Du hörst Musik! - Aber ich hab doch deinen Pfiff gehört... - Egal, ich hatte das Gefühl du warst abgelenkt, Tatsachenentscheidung, Disqualifikation. |
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Ich mag lediglich die Inkonsequenz des Verbands nicht. Es werden Regeln gemacht und teilweise Material verboten um seriösen Sport zu bieten. Auf der anderen Seite wird das mitführen von Schnickschnack erlaubt und macht diese Seriosität wieder zunichte. Mir fällt keine Sportart ein, wo ähnliches gestattet wird. |
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Kaum ein Profi, der dort nicht mit Knopf im Ohr und Smartphone bzw. Funkgerät mit seinem sportlichen Leiter verbunden ist. Bei City-Marathons sind in der Leichtathletik auch stets tausende mit mp3-Player unterwegs, ohne dass es Disqualifikationen hagelt. Das Risiko, dass Triathlonprofis im Wettkampf Musik hören oder Whatsapp-Nachrichten verschicken ist naturgemäß verschwindend gering. Derartige Gimmicks sind was für Breitensportler. |
ich finde es wird hier schon wieder alles verkompliziert. wer ein handy als radcomputerersatz aufm lenker hat....gut. wer es wie einen radcomputer benutzt, sprich ab und zu mal draufdrückt um einen modus zu wechseln.....gut.
wer n kabel mit kopfhörern dranmacht und darüber musik hört...nicht gut. wer darauf länger rumtippt und nachrichten schreibt (und dabei im zweifelsfall auf der strecke rumeiert)....nicht gut. das sind doch aber alles sachen, die man der enstcheidungsgewalt eines kampfrichters zuordnen kann. da sind doch auch keine volldeppen unterwegs. die sehen und erkennen doch, was da mit dem handy am lenker so gemacht wird und ob das auswirkungen auf die fahrweise des athleten hat. und wer kein zutrauen zu den kampfrichtern und ihren entscheidungen hat.....kann alle gimmicks weglassen und wird dabei in seiner leistungsfähigkeit null beschränkt. |
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Die (relative) Klarheit liegt jetzt darin, dass die Benutzung dessen verboten ist, was einem die volle Aufmerksamkeit auf seine Umgebung nimmt. Können unterschiedlichste Geräte sein und es hängt von der Art ihrer Benutzung ab.
Zuvor waren einzelne Geräte verboten, die einen ganz sicher nicht ablenkten, wenn sie nur in der Trikottasche steckten. Andererseits hätten sich Leute rausreden können, dass ihr telekommunikationsfähiger Flux-Kompensator ja nicht auf der Liste gestanden hätte (sie aber zweifelsohne ablenkt, wie jeder weiß, der jemals einen Flux-Kompensator bedient hat). Von daher halte ich die Regel in ihrer jetzigen Form für durchaus ok. Wir haben heute in der KR-Fortbildung aber auch heiß drüber diskutiert. Am Ende kam auch wieder das Zauberwort "Fingerspitzengefühl" raus. Und wie NBer schon bemerkte - da sind auch keine Volldeppen unterwegs. |
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Glaubt doch bitte keiner, dass sowas dann nicht genutzt wird, wie Windschatten gefahren wird: umschauen, kein Kampfrichter zu sehen => machen. Ergo: mir persönlich gefällt die Regel nicht. |
Ich verstehe die Idee der Regelung, glaube auch, dass sich die Verantwortlichen seriös dazu Gedanken gemacht und ausreichend ausgetauscht haben. Ich denke nicht, dass da Vollpfosten für unseren Sport Regeln machen. Ebenso glaube ich, dass die Kampfrichter schon das richtige Fingerspitzengefühl haben werden.
Dennoch hätte ich mir eine klare, nicht auslegungsbedürftige und vor allem restriktive Regel dazu gewünscht. Angesichts der technischen Optionen weiß ich auch, dass das nicht einfach ist, dennoch bleibt der Stress ja nicht aus und da hätte ich ihn gerne jetzt mit der entsprechenden klaren, strengen Festlegung. |
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Es geht um die Tätigkeit und nicht ums Gerät. |
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Kleiner Nachtrag: mit der Regelung könnte man doch auch E-Bikes erlauben. Man darf den Motor halt nicht im Wettkampf zuschalten... :Cheese:
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Ja, wir entladen vorher alle Batterien, dann bleiben nur noch ein paar Kilo Mehrgewicht übrig :Cheese: :dresche.
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"Nehmt mit, was Ihr wollt aber verhaltet Euch anständig!" |
Ein Telefon dabei zu haben, dürfte insbesondere auf einer LD nicht völlig sinnlos sein (Notfall, DNF-Abholservice/-Info an Freunde, ...). Wenn man anhält und es am Straßenrand stehend benutzt, ist dagegen auch nichts einzuwenden. Nur eben während der aktiven Teilnahme am Wettkampf nicht. Welche sinnvolle Verwendung man noch für einen MP3-Player finden soll, wüsste ich auch nicht. Anhalten und am Straßenrand stimulierende Musik hören bei laufender Wettkampfzeit klingt jetzt nicht so durchdacht. Wenn einer glaubt, die Zeit wieder reinzuholen, von mir aus. Auf der anderen Seite konnte man bislang einen Garmin am Lenker nicht sanktionieren, auch wenn der Fahrer daran rumfummelt wie blöd und völlig abgelenkt ist.
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Direkt mit dem Telefon ist es wohl vor allem auf der Radstrecke keinem den Zeitverlust wert, dafür extra anzuhalten. Und ja, mit dem Edge 1000 kann man wohl auch SMS anzeigen lassen, wenn man es mit dem Handy in der Trikottasche koppelt. Aber ich glaube, es würde den zumutbaren Aufwand übersteigen, alle diese Möglichkeiten zu unterbinden. Vom Straßenrand darf man sich auch mit allen Infos versorgen lassen, hier wäre es halt noch ein wenig mehr (und für die allermeisten total sinnlos).
Eine von allen als 100%ig empfundene Fairness und Gerechtigkeit wird man nie erreichen können. Irgendwer bis jeder hat immer was auszusetzen ... |
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