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-   -   Neue SportOrdnung 2017 verabschiedet (https://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=41335)

Foxi 12.02.2017 19:46

Neue SportOrdnung 2017 verabschiedet
 
Am letzten WoE hat das Präsidium der DTU die neue Sportordnung verabschiedet.
Die Änderungen ggü. dem Vorjahr sind nicht ganz so umfangreich wie 2016, einige Regelungen wurden an das Reglement der ITU angepasst.

Wichtig u.a.:

- Für die Mittel- und Langdistanz gilt bei den Altersklassen eine geänderte Regelung für die Benutzung des Neos:
14,0°-15,9° - muss
16,0°-24,5° - kann
> 24,5° - verboten

- Es wird bei den verbotenen Geräten nicht mehr zwischen auf die Art der Geräte Bezug genommen, sondern generell festgestellt:
"Die Wettkampfteilnehmer haben dem Wettkampfgeschehen jederzeit ihre volle Aufmerksamkeit zu widmen. Es ist verboten, Geräte jeglicher Art zu benutzen, die von der Wahrnehmung der Umgebung ablenken."


Die wichtigsten Änderungen kommentiert sowie die DTU-SpoO zur Runterladen findet Ihr hier:
http://www.dtu-info.de/news/2017/feb...nderungen.html

Stefan 12.02.2017 20:12

Zitat:

Zitat von Foxi (Beitrag 1290998)
"Die Wettkampfteilnehmer haben dem Wettkampfgeschehen jederzeit ihre volle Aufmerksamkeit zu widmen. Es ist verboten, Geräte jeglicher Art zu benutzen, die von der Wahrnehmung der Umgebung ablenken."

Und das entscheidet jeweils im Einzelfall der Kampfrichter?

JENS-KLEVE 12.02.2017 20:15

Bei MP3 Player, Handy und ActionCam ist es eindeutig. GPS-Uhren werden vermutlich nicht betroffen sein, aber es wird vermutlich ständig diskutiert und in Frage gestellt werden.

Klugschnacker 12.02.2017 20:24

Tacho, Pulsuhr, SRM-Display?

Eine Actioncam, die am Rad fest montiert ist und einfach nur mitläuft, lenkt sicher weniger ab als eine komplexe Garmin-Uhr mit ihren zahlreichen Funktionen. Ich hätte daher eine präziser formulierte Regel begrüßt.

Foxi 12.02.2017 20:26

Zitat:

Zitat von Stefan (Beitrag 1291003)
Und das entscheidet jeweils im Einzelfall der Kampfrichter?

Wahrscheinlich ist das so. Ich vermute mal, dass hinter der allgemeinen Formulierung die Sorge steckt, man könne bei einer konkreten Aufzählung aller möglichen Geräte evtl. eines der technischen Gimmicks übersehen... Zudem gibt es wohl Geräte mit Mehrfachnutzen, bei denen die Unterscheidung dann schwierig wird.

Grundsätzlich finde ich den Sicherheitsgedanken, der dahinter steckt, schon wichtiger als die abschließende Aufzählung der technischen Möglichkeiten, differenziert nach Einsatzbereich o.ä.

Thorsten 12.02.2017 20:39

Wenn es zu Unstimmigkeiten kommen sollte, ob das ein ablenkendes Gerät ist, kann man sich halt zunächst die rote Karte einfangen und anschließend Einspruch dagegen einlegen. Man darf das Rennen ja zu Ende bringen. Natürlich nicht die besten Voraussetzungen für die Psyche, aber ich sehe es halt auch so, dass sich die Athleten sonst rausreden, dass ihr Gerät ja "nicht wirklich" ein Smartphone ist oder so.
Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1291010)
Eine Actioncam, die am Rad fest montiert ist und einfach nur mitläuft, lenkt sicher weniger ab als eine komplexe Garmin-Uhr mit ihren zahlreichen Funktionen. Ich hätte daher eine präziser formulierte Regel begrüßt.

Ich denke nicht, dass sie unter die in §7.3 gemeinten Geräte fallen dürfte, da sie in der Tat nicht ablenkt. Allerdings ist die Kamera am Rad nach §29.7 zunächst grundsätzlich verboten, wenn es nicht im Einzelfall durch den Einsatzleiter genehmigt wurde.

Nobodyknows 13.02.2017 08:51

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1291010)
Tacho, Pulsuhr, SRM-Display? Eine Actioncam...eine komplexe Garmin-Uhr....
Ich hätte daher eine präziser formulierte Regel begrüßt.

Ich präzisiere einmal so: Es gab ein Leben vor all diesen Geräten... :Cheese:


Gruß
N. :Huhu:

PabT 13.02.2017 09:40

Zitat:

Zitat von Nobodyknows (Beitrag 1291043)
Ich präzisiere einmal so: Es gab ein Leben vor all diesen Geräten... :Cheese:

Aber das war doch kein Leben! :Cheese:

kullerich 13.02.2017 10:48

Zitat:

Zitat von PabT (Beitrag 1291055)
Aber das war doch kein Leben! :Cheese:

Aber ein Leistungsniveau, das 99,9 % der Gimmicks-Nutzer nie erreichen werden....
Und wenige Wochen später fiel die Mauer - Zufall? Ich glaube, nicht :)

Pete4Tri 16.02.2017 11:44

Auslegungssache...
 
Hallo, habe gerade meine Kampfrichterausbildung gemacht und auch diese Änderung führte unter den Teilnehmern natürlich zu einigen Diskussionen.

Daher nur kurz zwei Anmerkungen:
GoPros und Co. sind ausschließlich nach Genehmigung des Einsatzleiters gestattet. Da geht es weniger um Ablenkung, sondern um Sicherheitsaspekte und evtl. Datenschutz!
Smartphones sind nicht grundsätzlich verboten... d.h. ich darf sie mitführen und z.B. im Falle eines Unfalles, Panne auch benutzen. Auch das Benutzen des Smartphones als Radcomputerersatz wäre so erlaubt, da es ja nicht mehr ablenkt, als gewöhnliche Radcomputer (ob die Akkuleistung dafür ausreichend ist, muss jeder selbst entscheiden).

Und es ist richtig, letztendlich liegt die Auslegung (wie vieles Andere auch) im Ermessensspielraum der Kampfrichter.:cool:

Gruß,
Peter

Stefan 16.02.2017 11:47

Zitat:

Zitat von Pete4Tri (Beitrag 1291687)
Auch das Benutzen des Smartphones als Radcomputerersatz wäre so erlaubt, da es ja nicht mehr ablenkt, als gewöhnliche Radcomputer (ob die Akkuleistung dafür ausreichend ist, muss jeder selbst entscheiden).

Genau, die Leute werden das Ding in den Flugmodus versetzen und keine WhatsApp-Nachrichten,SMS, Mails... lesen und auch nicht im Tracker schauen, wie sie gerade in der AK liegen.

Pete4Tri 16.02.2017 13:39

Zitat:

Zitat von Stefan (Beitrag 1291688)
Genau, die Leute werden das Ding in den Flugmodus versetzen und keine WhatsApp-Nachrichten,SMS, Mails... lesen und auch nicht im Tracker schauen, wie sie gerade in der AK liegen.

Genau:Cheese: ... so soll es sein.
Letztendlich kann man nur hoffen, dass sich alle Teilnehmer besonnen verhalten.
Für uns Kampfrichter ist es bestimmt nicht einfach im Einzelfall immer richtig zu entscheiden. Wer sich vor falschen Tatsachenentscheiduungen schützen möchte, unterlässt sowas einfach;) . zur Info... Tatsachenentscheidungen sind nicht anfechtbar (genauso wie im Fußball ein einmal gegebener Elfmeter nicht im Nachhinein revidiert werden kann)!

Wir haben auch die Nutzung von MP3-Playern diskutiert, da hier auch die Meinung vertreten war, dass bei Nutzung von "offenen" Ohrhörern keine Ablenkung erfolgt bzw. der Teilnehmer auf seine Umwelt reagieren kann (z.B. Pfiff des Kari's).
Die überwiegende Meinung war dann, den Teilnehmer zu verwarnen und die Nutzung zu unterlassen.

Gruß,
Peter

JENS-KLEVE 04.03.2017 19:57

Heute war dann auch die Weiterbildung für die alten Kampfrichter in NRW. Ich kann die Aussagen bestätigen:

- Tacho, Pulsuhr, Garmin stehen gar nicht zur Debatte
- Handy, MP3 Player dürfen neuerdings sogar mitgeführt werden
- Die Benutzung dieser Geräte ist aber nicht klar geregelt!

Jeder Kampfrichter kann nun entscheiden, ob er es als Beeinträchtigung ansieht, wenn jemand Musik hört oder das Telefon benutzt. SMS schreiben beim Radfahren mag jetzt eindeutig sein, aber beim Musikhören geht es ja schon los. Jeder hat dazu andere Meinungen.

Mir persönlich ist es relativ egal wie es geregelt ist, Hauptsache es ist eindeutig geregelt, leider bleibt es aber beim Ermessensspielraum. Da wir KR Tatsachenentscheidungen fällen, ist es als sicherer keine Geräte zu benutzen, obwohl es nun theoretisch erlaubt ist.

FlyLive 05.03.2017 09:35

Zitat:

Zitat von JENS-KLEVE (Beitrag 1294427)
Heute war dann auch die Weiterbildung für die alten Kampfrichter in NRW. Ich kann die Aussagen bestätigen:

- Handy, MP3 Player dürfen neuerdings sogar mitgeführt werden
- Die Benutzung dieser Geräte ist aber nicht klar geregelt!

Jeder Kampfrichter kann nun entscheiden, ob er es als Beeinträchtigung ansieht, wenn jemand Musik hört oder das Telefon benutzt. SMS schreiben beim Radfahren mag jetzt eindeutig sein, aber beim Musikhören geht es ja schon los. Jeder hat dazu andere Meinungen.

Was für ein abartig lächerlicher Verband, dessen Elite sogar Olympia macht - dessen Vorzeigesportler Wettkämpfer mit Profilizenzen sind.

In welcher Sportart erlaubt ein Verband Smartphones, MP3 oder sonstigen Schnickschnack während des Wettkampfs ?

Laura Dahlmeier schreibt Whattsapp-Nachricht nach dem zweiten Schießen ..... Ole Einar Björndalen hechelt in sein Mobiltelefon am Anstieg im Wald .....

Was ein lachhafter Verband in dem wir uns tummeln ! :Lachanfall:

LidlRacer 05.03.2017 10:17

Zitat:

Zitat von FlyLive (Beitrag 1294496)
In welcher Sportart erlaubt ein Verband Smartphones, MP3 oder sonstigen Schnickschnack während des Wettkampfs ?

Das Mitführen eines Handys finde ich OK, um bei Unfällen o.ä. schnell Hilfe zu holen. Jegliche Benutzung während des Radfahrens würde ich aber strikt verbieten.

JENS-KLEVE 05.03.2017 10:42

Als ich die Neuerung das erste Mal gelesen hatte, dachte "Ui, jetzt wird es streng!" Stichwort Multifunktionsuhren.

Nun erfahre ich, dass das Gegenteil der Fall, es wird alles lockerer. Ich würde eher eine Gopro erlauben, als Telefone - aber Kameras sind streng verboten. Sie können zwar theoretisch im Einzelfall erlaubt werden, sollen sie aber nicht.

Die Regeln kommen auch nicht aus NRW, sondern von der DTU und die haben sich voll den ITU Regeln angepasst. Meiner Meinung nach sollte aber dieser Satz einheitlich interpretiert werden, so ist es für alle unbefriedigend.

Beispiel: Pfiff auf der Laufstrecke -Du hörst Musik! - Aber ich hab doch deinen Pfiff gehört... - Egal, ich hatte das Gefühl du warst abgelenkt, Tatsachenentscheidung, Disqualifikation.

FlyLive 05.03.2017 10:45

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 1294499)
Das Mitführen eines Handys finde ich OK, um bei Unfällen o.ä. schnell Hilfe zu holen. Jegliche Benutzung während des Radfahrens würde ich aber strikt verbieten.

Nicht falsch verstehen - ich habe kein Problem mit diesen lockeren Regeln um Kommunikation und Unterhaltung.
Ich mag lediglich die Inkonsequenz des Verbands nicht. Es werden Regeln gemacht und teilweise Material verboten um seriösen Sport zu bieten. Auf der anderen Seite wird das mitführen von Schnickschnack erlaubt und macht diese Seriosität wieder zunichte.

Mir fällt keine Sportart ein, wo ähnliches gestattet wird.

Hafu 05.03.2017 14:17

Zitat:

Zitat von FlyLive (Beitrag 1294496)
...
In welcher Sportart erlaubt ein Verband Smartphones, MP3 oder sonstigen Schnickschnack während des Wettkampfs ?
...
Was ein lachhafter Verband in dem wir uns tummeln ! :Lachanfall:

Schonmal ein Radrennen angesehen?

Kaum ein Profi, der dort nicht mit Knopf im Ohr und Smartphone bzw. Funkgerät mit seinem sportlichen Leiter verbunden ist.

Bei City-Marathons sind in der Leichtathletik auch stets tausende mit mp3-Player unterwegs, ohne dass es Disqualifikationen hagelt.

Das Risiko, dass Triathlonprofis im Wettkampf Musik hören oder Whatsapp-Nachrichten verschicken ist naturgemäß verschwindend gering. Derartige Gimmicks sind was für Breitensportler.

NBer 05.03.2017 15:36

ich finde es wird hier schon wieder alles verkompliziert. wer ein handy als radcomputerersatz aufm lenker hat....gut. wer es wie einen radcomputer benutzt, sprich ab und zu mal draufdrückt um einen modus zu wechseln.....gut.
wer n kabel mit kopfhörern dranmacht und darüber musik hört...nicht gut. wer darauf länger rumtippt und nachrichten schreibt (und dabei im zweifelsfall auf der strecke rumeiert)....nicht gut. das sind doch aber alles sachen, die man der enstcheidungsgewalt eines kampfrichters zuordnen kann. da sind doch auch keine volldeppen unterwegs. die sehen und erkennen doch, was da mit dem handy am lenker so gemacht wird und ob das auswirkungen auf die fahrweise des athleten hat.
und wer kein zutrauen zu den kampfrichtern und ihren entscheidungen hat.....kann alle gimmicks weglassen und wird dabei in seiner leistungsfähigkeit null beschränkt.

Stefan 05.03.2017 15:55

Zitat:

Zitat von NBer (Beitrag 1294540)
.........

Bei klaren Regeln gibt es weniger Diskussionen zwischen Sportler und Kampfrichter. Bei schwammigen Regeln ist es dann der "böse KR", der angeblich keine Ahnung und die Situation falsch eingeschätzt hat.

Thorsten 05.03.2017 18:14

Die (relative) Klarheit liegt jetzt darin, dass die Benutzung dessen verboten ist, was einem die volle Aufmerksamkeit auf seine Umgebung nimmt. Können unterschiedlichste Geräte sein und es hängt von der Art ihrer Benutzung ab.

Zuvor waren einzelne Geräte verboten, die einen ganz sicher nicht ablenkten, wenn sie nur in der Trikottasche steckten. Andererseits hätten sich Leute rausreden können, dass ihr telekommunikationsfähiger Flux-Kompensator ja nicht auf der Liste gestanden hätte (sie aber zweifelsohne ablenkt, wie jeder weiß, der jemals einen Flux-Kompensator bedient hat).

Von daher halte ich die Regel in ihrer jetzigen Form für durchaus ok. Wir haben heute in der KR-Fortbildung aber auch heiß drüber diskutiert. Am Ende kam auch wieder das Zauberwort "Fingerspitzengefühl" raus. Und wie NBer schon bemerkte - da sind auch keine Volldeppen unterwegs.

drullse 05.03.2017 19:20

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1294530)
Bei City-Marathons sind in der Leichtathletik auch stets tausende mit mp3-Player unterwegs, ohne dass es Disqualifikationen hagelt.

Aber auch nur, weil es nicht kontrolliert und sanktioniert wird. Es ist und bleibt verboten, MP3-Player an Laufwettkämpfen teilzunehmen (IMHO: absolut zu Recht).

drullse 05.03.2017 19:21

Zitat:

Zitat von NBer (Beitrag 1294540)
und wer kein zutrauen zu den kampfrichtern und ihren entscheidungen hat.....kann alle gimmicks weglassen und wird dabei in seiner leistungsfähigkeit null beschränkt.

Stimmt - aber er ist dann immer noch nicht vor den Volldeppen geschützt, die eben solche Gimmicks dabei haben, nutzen und ihm dann vor der Laterne rumeiern.

Glaubt doch bitte keiner, dass sowas dann nicht genutzt wird, wie Windschatten gefahren wird: umschauen, kein Kampfrichter zu sehen => machen.

Ergo: mir persönlich gefällt die Regel nicht.

captainbeefheart 05.03.2017 19:36

Ich verstehe die Idee der Regelung, glaube auch, dass sich die Verantwortlichen seriös dazu Gedanken gemacht und ausreichend ausgetauscht haben. Ich denke nicht, dass da Vollpfosten für unseren Sport Regeln machen. Ebenso glaube ich, dass die Kampfrichter schon das richtige Fingerspitzengefühl haben werden.

Dennoch hätte ich mir eine klare, nicht auslegungsbedürftige und vor allem restriktive Regel dazu gewünscht. Angesichts der technischen Optionen weiß ich auch, dass das nicht einfach ist, dennoch bleibt der Stress ja nicht aus und da hätte ich ihn gerne jetzt mit der entsprechenden klaren, strengen Festlegung.

tandem65 05.03.2017 20:13

Zitat:

Zitat von drullse (Beitrag 1294558)
Ergo: mir persönlich gefällt die Regel nicht.

Genau, alles elektronische verbieten. Dann ist wenigstens alles klar. :Huhu:

Thorsten 05.03.2017 20:28

Zitat:

Zitat von captainbeefheart (Beitrag 1294561)
Dennoch hätte ich mir eine klare, nicht auslegungsbedürftige und vor allem restriktive Regel dazu gewünscht.

Die hätten alle gerne. Aber bei einer detaillierten Aufzählung werden die "Täter" Schlupflöcher finden. Mit der ab jetzt geltenden Regel kann ein Garmin erlaubt sein, wenn man ihn angemessen benutzt (also auch mal mit der Hand übers Display wischt). Wenn einer nur noch rumeiert und dabei sich und andere gefährdet, weil er während der Fahrt darauf übertrieben rumspielt, um z.B. die Seiten neu zu konfigurieren, wird er sanktioniert.

Es geht um die Tätigkeit und nicht ums Gerät.

drullse 05.03.2017 20:50

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1294565)
Genau, alles elektronische verbieten. Dann ist wenigstens alles klar. :Huhu:

Na, mal wieder ein Verständnisproblem? :Huhu:

drullse 05.03.2017 20:54

Kleiner Nachtrag: mit der Regelung könnte man doch auch E-Bikes erlauben. Man darf den Motor halt nicht im Wettkampf zuschalten... :Cheese:

Thorsten 05.03.2017 20:58

Ja, wir entladen vorher alle Batterien, dann bleiben nur noch ein paar Kilo Mehrgewicht übrig :Cheese: :dresche.

drullse 05.03.2017 21:08

Zitat:

Zitat von Thorsten (Beitrag 1294578)
Ja, wir entladen vorher alle Batterien, dann bleiben nur noch ein paar Kilo Mehrgewicht übrig :Cheese: :dresche.

Aber mal ernsthaft: ich sehe da langsam keinen Unterschied mehr.

"Nehmt mit, was Ihr wollt aber verhaltet Euch anständig!"

Thorsten 05.03.2017 21:23

Ein Telefon dabei zu haben, dürfte insbesondere auf einer LD nicht völlig sinnlos sein (Notfall, DNF-Abholservice/-Info an Freunde, ...). Wenn man anhält und es am Straßenrand stehend benutzt, ist dagegen auch nichts einzuwenden. Nur eben während der aktiven Teilnahme am Wettkampf nicht. Welche sinnvolle Verwendung man noch für einen MP3-Player finden soll, wüsste ich auch nicht. Anhalten und am Straßenrand stimulierende Musik hören bei laufender Wettkampfzeit klingt jetzt nicht so durchdacht. Wenn einer glaubt, die Zeit wieder reinzuholen, von mir aus. Auf der anderen Seite konnte man bislang einen Garmin am Lenker nicht sanktionieren, auch wenn der Fahrer daran rumfummelt wie blöd und völlig abgelenkt ist.

schoppenhauer 05.03.2017 22:29

Zitat:

Zitat von Thorsten (Beitrag 1294585)
Ein Telefon dabei zu haben, dürfte insbesondere auf einer LD nicht völlig sinnlos sein (Notfall, DNF-Abholservice/-Info an Freunde, ...).

Und die Info über Gegner nicht vergessen. Vor 2 Jahren wurde eine App entwickelt, die über das aktive "Spotten" der Zuschauer eine aktuelle Positionsbestimmung möglichst vieler Teilnehmer ermöglicht. Keine Ahnung ob die App eingesetzt wird oder versandet ist.

Thorsten 05.03.2017 22:43

Direkt mit dem Telefon ist es wohl vor allem auf der Radstrecke keinem den Zeitverlust wert, dafür extra anzuhalten. Und ja, mit dem Edge 1000 kann man wohl auch SMS anzeigen lassen, wenn man es mit dem Handy in der Trikottasche koppelt. Aber ich glaube, es würde den zumutbaren Aufwand übersteigen, alle diese Möglichkeiten zu unterbinden. Vom Straßenrand darf man sich auch mit allen Infos versorgen lassen, hier wäre es halt noch ein wenig mehr (und für die allermeisten total sinnlos).

Eine von allen als 100%ig empfundene Fairness und Gerechtigkeit wird man nie erreichen können. Irgendwer bis jeder hat immer was auszusetzen ...

tandem65 06.03.2017 10:14

Zitat:

Zitat von drullse (Beitrag 1294581)
"Nehmt mit, was Ihr wollt aber verhaltet Euch anständig!"

Ahhh, ja. Das wäre eine eindeutige Regel ohne Ermessensspielraum für den KaRi!?

drullse 06.03.2017 13:33

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1294638)
Ahhh, ja. Das wäre eine eindeutige Regel ohne Ermessensspielraum für den KaRi!?

Nein, das ist das was jetzt grade praktiziert werden soll.


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