DTU-Lizenz
Habt ihr schon eure Lizenzen ?
hab iwie das Gefühl das dauert dieses Jahr etwas länger. Hoffe ich hab alles richtig gemacht weil ich den Verein gewechselt habe . Greetz |
Ja, hab meine auch wenn die Karte ganz schön dünn geworden ist :-((
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Ich hab das dünne Ding auch seit letzter Woche.
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Vor ca. 3 Wochen hat wurden die bei uns ausgeliefert (BTU).
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in MV gabs die auch schon. frag mal deinen neuen verein, ob sie dich schon beim landesverband gemeldet haben. vll hängts auch da.....
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in bayern dauert es noch mit der lizenz, da die bearbeitende person länger krank ist, bzw war und die leute anscheinend unfähig sind für nen ersatz zu sorgen. :Maso:
krieg schön langsam echt nen hals, da ich ne neue nummer krieg und keine einzige meldung ohne startpass machen kann... :Nee: bei so viel unfähigkeit von verbandsseite kommt mir echt s koxxxxn. und ich verstehs immer weniger warum man dann dafür no 35 euro zahlen sollen... wenn se ihre arbeit gscheid machen würden hätt ich kein problem damit... sorry, musste einfach mal raus... :( |
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oder wolltest du nur mal einstimmen in den allgemeinen dtu-bashing-chor? |
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dadurch das ich verein gewechselt hab ändert sich gezwungenermaßen die dtu-nr. und für ne dm weiß ich ned, wie man ohne startpass melden soll. genauso wie für andere rennen, ohne das ich erst mal die 10 euro tageslizenz vorstreck... und es soll kein dtu-bashing sein, sondern es ging um den landesverband :Huhu: |
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Hole dieses Thema mal nach oben. Es geht grundsätzlich um die DTU Lizenz und dazu folgende Frage. Ist es regelkonfom, wenn man sich bei einer DM mit einer gültigen DTU Lizenz des Vereins A meldet aber in der Starterliste / Ergebnisliste mit Verein B aufgeführt wird? Danke!
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Vorab schonmal danke für eure Statements. Es ging um eine AK DM und ein Zweitstartrecht liegt nicht vor. Bei der bisherigen Recherche konnte ich nicht erkennen, dass man für jenen Verein starten bzw. angeben muss, über den man den DTU Pass hat.
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Allerdings glaube ich nicht, dass viel passieren wird. Das Wettkampfergebnis steht wohl so oder so, Paragraph 45.5 SpO : "Ein Protest gegen ..... das Erteilen ..... der Zulassung zum Wettkampf durch den Veranstalter ist bis spätestens eine Stunde vor dem ersten Start des Wettkampfs einzubringen. Ein später eingebrachter Protest ist unzulässig" Natürlich kann der Sportler noch persönlich mit einer Disziplinarmaßnahme belegt werden, da er gegen Paragraph 41.1 SpO verstoßen hat ("wahrheitsgemäße Anmeldung"). Aber dazu müsste jemand einen entsprechenden Antrag an die DTU stellen, die DTU Disziplinarkommission ihn schuldig sprechen und eine Maßnahme (was alles sein kann von Verweis bis Sperre) verhängen. Eine Änderung des Wettkampfergebnisses kann aber auch die Disziplinarkommission nicht erwirken. |
Ok, danke. Das scheint ja dann doch geregelt zu sein.
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